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Erbbaurecht

Von: Frank Schroeder • Zuletzt aktualisiert: März 2024

Das Erbbaurecht wird in einem Gesetz dem Erbaurechtsgesetz durch den Gesetzgeber geregelt. Hier handelt es ich um so genanntes grundstückgleiches Recht, welches vor dem Gesetz so wie das Eigentum an einem Grundstück behandelt wird. Daher kann dieses Erbaurecht genau so verkauft oder auch mit einer Hypothek belastet werden.

Was ist das Erbbaurecht?

Zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Erbbauberechtigten wird ein langfristiger Vertrag geschlossen. Der Inhalt dieses Vertrages regelt im Prinzip das der Erbauberechtigte das Grundstück im vereinbarten Zeitraum so nutzen kann, als wäre sein eigener Grund und Boden. In der Regel bedeutet dies die Bebauung des Grundstücks z.b. mit einem Einfamilienhaus. Da dieses Erbbaurecht auch in einem speziellen Grundbuch, dem so genannten Erbaugrundbuch eingetragen wird, wird dieses Recht rechtlich gesehen wie ein Grundstück behandelt. Daher kann das Erbaurecht auch vererbt, verkauft oder mit einer Hypothek belastet werden. Im Unterschied zu einem Grundstück muss bei einem Erbaurecht meist monatlich ein sog. Erbauzins an den Grundstückseigentümer gezahlt werden.

Was passiert wenn der verträglich festgelegte Zeitraum abgelaufen ist?

Die Laufzeit des Erbaurechts kann zwischen den Parteien frei verhandelt werden. In Deutschland werden solche Verträge oft über 99 Jahre geschlossen. Es gibt aber durchaus auch Vereinbarungen mit längerer oder kürzerer Laufzeit. Wenn der festgelegte Zeitraum abgelaufen ist, müssen alle Gebäude die sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Grundstück befinden entfernt werden. Im Prinzip muss das Grundstück in dem Zustand übergeben werden, wie es zu Beginn übernommen wurde.Der Erbauberechtigte erhält aber in der Regel eine entsprechende Vergütung für die Bebauung des Grundstücks

Welche Vorteile oder Probleme hat das Erbaurecht?

Es gibt z.B. im Besitz der Kirche viele Grundstücke, die als Wohngrundstück nur durch ein Erbbaurecht genutzt werden können, da diese Flächen grundsätzlich nicht veräußert werden. Es kann auch Vorteile haben nicht der Eigentümer des Grundstücks zu sein, auf dem man sich häuslich niedergelassen hat. So gehen mit dem Erbbaurecht nicht die gleichen Pflichten wie für einen Eigentümer einher. So muss z.B. bei einer Erbaupacht z.B: keine Grundsteuer durch den Erbbauberechtigten bezahlt werden.

Gerade wenn Sie ihr Haus oder Wohnung auf einem erbbaurechtlichen Grundstück verkaufen wollen, können Probleme auftreten. So bestehen auf der Seite von potentiellen Käufer häufig Vorbehalte bezüglich des Erbbaurechts. Gerade ein hoher monatlicher Erbauzins kann sich für Kapitalanleger negativ auf die mögliche Rendite auswirken. In der Regel führt dies zu Kaufpreise mit einem deutlichen Abschlag aus diesem Grund. In solchen Fällen kann auch über eine Auslösung des Grundstücks aus dem laufenden Erbaurechtsvertrags nach gedacht werden. Die entsprechenden Voraussetzungen sind im Vertrag geregelt, wenn es diese Option gibt.