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Gemeinschaftseigentum

Von: Frank Schroeder • Zuletzt aktualisiert: März 2024

Gemeinschaftliches Eigentum im Sinne dieses Gesetzes sind das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen.

Das Gemeinschaftseigentum ist damit alles, was nicht zum Sondereigentum eines Eigentümers gehört. Konkret ist dies z.B. im Fall des Grundstücks auf dem die Immobilien gebaut wurde. Jeder Eigentümer besitzt nur ein Teil des Hauses, also eine oder mehre Eigentumswohnungen. Wichtig ist aber, dass er durch das Eigentum an diesen Wohnungen auch automatisch Eigentümer eines entsprechenden Teils des Grundstücks ist. Da sich dadurch automatisch ergibt, dass das Grundstück damit immer mehrere Eigentümer hat ist dies ein wichtiger Teil des Gemeinschaftseigentums. Die genaue Regelung welche Eigentümer welchen Eigentumsanteil am Grundstück besitzt ist eine wichtige Regelung in der Teilungserklärung

Darüber hinaus gibt es noch weitere Teile des Gebäudes, die auch für Laien einsichtig, zum Gemeinschaftseigentum gehören. Das Dach, die Fassade, die Außenwände und auch die tragenden Innenwände werden gemeinschaftlich von allen Eigentümern bzw. durch die Bewohner genutzt. Genauso verhält es sich mit den Fluren, Treppenhäusern und Treppen. sowie mit Fenstern und Eingangstüren. Diese Tatsache erklärt nebenbei auch warum bei bestimmten Veränderungen wie z.B. das Aufhängen eines Schildes neben der Eingangstür, die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft im Rahmen einer Eigetümerversammlung notwendig ist. Diese Genehmigungspflicht gilt automatisch für das gesamte Gemeinschaftseigentum. Die genaue Auflistung und Regelung welche Teile konkret ein Teil des Gemeinschaftseigentums sind und welche nicht, ist in einem Abschnitt der Teilungserklärung geregelt. Weitere mögliche Bestandteile sind:

  • Zentralheizung
  • Strom, Wasser und Gasleitungen
  • Balkone
  • Briefkastenanlage
  • Fahrstuhl
  • Hausmeisterwohnung
  • SAT Anlagen
  • Sprechanlagen
  • Waschküche und Trockenräume