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Maklerprovision 2017: Gesetzliche Regelung beim Kauf und Verkauf von Häusern und Wohnungen

Von: Frank Schroeder • Zuletzt aktualisiert: März 2024

Immobilien-BeratungSeit der Gesetzesänderung zur Maklerprovision, die im Jahr 2015 in Kraft getreten ist, gibt es noch immer viele offene Fragen zu diesem Thema. Darf ein Immobilienmakler trotz Bestellerprinzip jederzeit eine Immobilienmakler-Provision verlangen und wenn ja, wer bezahlt den Makler seit der Änderung im Juni 2015? Das und mehr ist Thema unseres Ratgebers für Käufer und Verkäufer von Häusern bzw. Wohnungen.

Zusammengefasst – auf einen Blick:

  • Neues Gesetz zum Bestellerprinzip seit 1. Juni 2015
  • Maklerprovision muss bei der Vermietung übernommen werden, wer den Makler beauftragt hat
  • Maklerkosten können nicht auf die monatliche Miete umgelegt werden
  • im Höchstfall werden zwei Monatskaltmieten für die Provision fällig
  • Immobilienmaklervertrag kommt erst mit Unterschrift zustande, mündlich reicht nicht aus
  • keine Fälligkeit der Maklerprovision in bestimmten Ausnahmefällen
  • das neue Gesetz ist ein sogenanntes zwingendes Recht
  • Ablösezahlungen für Möbel und Küchen weiterhin erlaubt
  • Provisionen für Käufe durch Bestellerprinzip unverändert
  • Provision beim Kauf wird vom Verkäufer oder Mieter übernommen, meistens abhängig des Bundeslandes
  • Maklerprovision für Kaufimmobilien liegt bei ca. drei bis sieben Prozent des Verkaufspreises

Gesetzliche Regelungen zur Maklerprovision

MaklerprovisionAm 1. Juni 2015 ist ein neues Gesetz zum Bestellerprinzip in Deutschland in Kraft getreten. Dieses besagt, dass die Person die Maklerprovision (auch Courtage genannt) übernehmen muss, die den Makler beauftragt hat.

  • Wer muss die Immobilienmakler-Provision übernehmen, wenn der Vermieter einen Makler für die Suche nach Käufern/Mietern einschaltet? Der Vermieter selbst.
  • Wer muss die Immobilienmakler-Provision übernehmen, wenn der Mieter einen Makler für die Suche nach Wohnungen/Häusern einschaltet? Der Mieter selbst.

Im Falle einer Vermietung in 2015, 2016 und Folgejahren ist es durch die gleichzeitige Neuregelung in Form der Mietpreisbremse zudem nicht möglich, die Maklerkosten auf die monatliche Miete umzulegen.

Maklerprovision seit 2015

Maklerprovision

Die Person, die den Immobilienmakler beauftragt hat, muss die anfallende Provision zahlen.

Bei der Vermietung von Immobilien zahlt die Person, die den Makler beauftragt, im Höchstfall zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten und dazu die anfallende Mehrwertsteuer. Da es sich hierbei um einen maximalen Wert handelt, ist es durchaus ratsam, mit dem Makler zu verhandeln (nur die Immobilienmakler-Provision ist verhandelbar, nicht die Steuern).

Damit bei der Makler-Provision bei der Vermietung von Immobilien auch wirklich eine Fälligkeit besteht, müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Der Makler muss entweder vom Vermieter beauftragt sein, eine Wohnung zu vermitteln und einen geeigneten Mieter zu finden – oder aber vom Mieter selbst dafür, eine Wohnung für die suchende Person zu finden.
  • Mit der Unterschrift kommt dieser Immobilienmaklervertrag jedoch erst zustande, da das Gesetz die Textform vorschreibt. Eine mündliche Vereinbarung zwischen Makler und Mieter oder Makler und Vermieter ist nicht möglich.
  • Die Immobilie, die vermittelt wird, darf sich nicht im Bestand des Maklers befinden, da der Makler sonst durch zwei Parteien – Mieter und Vermieter – beauftragt wurde. Jene Partei, die den Makler zuerst im Hinblick auf eine bestimmte Wohnung oder ein bestimmtes Haus beauftragt, ist zur Zahlung verpflichtet.
  • Wird eine Sozialwohnung bzw. eine preisgebundene Wohnung vermittelt, bei denen es sich demzufolge um öffentlich geförderte Wohnimmobilien handelt, darf keine Maklerprovision verlangt werden.

In der Praxis ist es seit Juni 2015 allerdings so, dass Mieter nur relativ selten die Maklerprovision übernehmen müssen. Bei dem neuen Gesetz handelt es sich um ein sogenanntes „zwingendes Recht“, was bedeutet, dass individuelle Vereinbarungen nicht wirksam sind, wenn daraus folgend das Gesetz umgangen wird.

Umgehungsgeschäfte können jedoch selbstverständlich nicht vollkommen ausgeschlossen werden und auch Bestechung ist durchaus ein Thema. Schwarze Schafe gibt es sowohl auf Seiten der Vermieter als auch auf Seiten der Mieter – in beiden Fällen ist das Immobilienmakler umgehen strafbar.

Ablösezahlungen für Möbel, Küchen und mehr

Weiterhin erlaubt sind Zahlungen zur Ablöse, die häufig

  • Möbel
  • und Küchen

betreffen. Wird ein derartiger Kaufvertrag geschlossen, so darf der Zeitwert des Kaufgegenstandes jedoch nicht um mehr als 50 % überschritten werden.

Maklerprovision beim Hauskauf / Wohnungskauf

Wenn Sie ein Haus kaufen möchten, so gelten nach wie vor die vorherigen Bestimmungen. Das im Juni 2015 neu erlassene Bestellerprinzip betrifft

  • den Kauf von Wohnungen
  • den Kauf von Häusern
  • aber auch die Vermietung von Gewerbe-Immobilien

nicht!

Maklerprovision beim Hausverkauf / Wohnungsverkauf

Einfamilienhaus

Die Höhe der Provision ist gesetzlich nicht festgelegt und kann zwischen 3% und 7% schwanken.

Für Verkäufer von Wohneigentum (sowohl beim Verkauf von Häusern, beim Wohnungsverkauf und auch bei einem privaten Grundstück) ändert sich durch das Bestellerprinzip nichts. Wenn Sie eine Wohnung/Eigentumswohnung oder ein Haus verkaufen, berechnen Makler die Provisionen je nach Situation mit dem Verkäufer oder Käufer ab.

Es ist je nach Land (z.B. Deutschland, Österreich, Schweiz), Region (z.B. NRW, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern) und auch je nach Stadt (z.B. Hamburg, München, Berlin) möglich, dass die Maklerprovision vom Verkäufer oder anteilig vom Verkäufer übernommen wird.

Wer zahlt? Bundesländer
Verkäufer und Käufer (Hälfte/Hälfte) Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Niedersachen (entweder Hälfte/Hälfte, oder nur Käufer)
Verkäufer und Käufer (andere Verteilung) Mecklenburg-Vorpommern
Nur Käufer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen (entweder nur Käufer oder Hälfte/Hälfte)

Verhandlung über die Immobilienmakler-Provision

MaklerprovisionDa die Maklercourtage beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es gewisse Schwankungen. Das bedeutet jedoch auch einen Spielraum für Verhandlungen.

Je nach Region und Marktlage schwankt die Provision zwischen 3 % und 7 %.

Bundesland Häufigste Maklerprovision in Prozent vom Verkaufspreis Wer zahlt in der Regel?
Baden-Württemberg 7,14 Prozent Hälfte/Hälfte
Bayern 7,14 Prozent Hälfte/Hälfte
Berlin 7,14 Prozent Käufer
Brandenburg 7,14 Prozent Käufer
Bremen 5,95 Prozent Käufer
Hamburg 6,25 Prozent Käufer
Hessen 5,95 Prozent Käufer
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 Prozent 2,38 Prozent Verkäufer & 3,57 Prozent Käufer
Niedersachsen 4,76 – 7,14 Prozent (nach Region) Hälfte/Hälfte oder nur Käufer
Nordrhein-Westfalen 7,14 Prozent (teilweise niedriger) Hälfte/Hälfte
Rheinland-Pfalz 7,14 Prozent (teilweise niedriger) Hälfte/Hälfte
Saarland 7,14 Prozent Hälfte/Hälfte
Sachsen 7,14 Prozent Hälfte/Hälfte
Sachsen-Anhalt 7,14 Prozent Hälfte/Hälfte
Schleswig-Holstein 7,14 Prozent Hälfte/Hälfte
Thüringen 7,14 Prozent (teilweise niedriger) Hälfte/Hälfte

Um eine günstigere Maklerprovision zu vereinbaren, können Sie mit dem Makler abhängig des Preises, der im notariellen Kaufvertrag festgeschrieben wurde, verhandeln.

Wann die Maklerprovision beim Kauf fällig wird

Provision

Das Bestellerprinzip regelt die Zahlung von Provisionen.

Damit die Provision bzw. das Erfolgshonorar für die Vermittlung von Häusern oder Wohnungen auch wirklich fällig wird, muss der Kaufvertrag abgeschlossen und unterschrieben sein. Wenn Sie als Suchender den Verkäufer bereits vorher kannten und daher die Dienste des Maklers (beispielsweise detaillierte Objekt-Informationen) nicht in Anspruch genommen haben, wird keine Courtage fällig.

Es gibt jedoch auch einen Fall, in dem zwei Maklerhonorare fällig werden – jedoch nicht für die gleiche Person. Dies tritt auf, wenn der Verkäufer einen Makler für die Suche engagiert und der Suchende ebenso. In diesem Fall lässt sich jedoch schon vorab die Provisionsfrage klären und eventuell eine Freistellungsvereinbarung oder eine dezidierte Aufteilung verhandeln.

Eine Beispiel-Rechnung

Je nach Höhe des Kaufpreises kann nur 1 % im Maklerhonorar für Ihren Geldbeutel sehr viel ausmachen.

Kaufpreis / Provision 100.000 € 300.000 € 500.000 €
3 % 3.000 € 9.000 € 15.000 €
4 % 4.000 € 12.000 € 20.000 €
5 % 5.000 € 15.000 € 25.000 €
6 % 6.000 € 18.000 € 30.000 €
7 % 7.000 € 21.000 € 35.000 €

Maklerprovisionen für Suchende

Wenn Sie selbst auf der Suche nach einem Haus oder einer Wohnung sind und für diese Suche einen Makler beauftragen wollen, dann achten Sie auf folgende Dinge:

  sehr wichtig wichtig optional
Großes Portfolio an Immobilien x
Besitz von entsprechendem Know-How x
Bewertungen des Maklers auf Immobilienportalen x
Unternehmensgröße x
Mitgliedschaft in einem Interessenverband (z.B. IVD) x

Haben Sie einen kompetenten Makler gefunden und hat die Vermittlung erfolgreich stattgefunden, so sind unter gewissen Umständen die Maklergebühren steuerlich absetzbar. Ganz ohne Provision ist es jedoch bei der Vermietung oder beim Verkauf von Immobilien nicht möglich – eine der beiden Parteien muss das Honorar für die Dienstleistung des Maklers tragen. Immerhin können Sie beim Maklerprovision absetzen je nach Situation ein wenig Geld sparen.

Wann Provisionen angezweifelt werden können

In gewissen Fällen ist es möglich, die geforderten Provisionen anzuzweifeln.

  • Sind Sie auf unberechtigte Forderungen des Maklers eingegangen? Dann können Sie die Zahlung selbst im Nachhinein noch zurückfordern.
  • Haben Sie bereits einen Vertrag unterschrieben, sind sich aber nicht sicher, dass alles korrekt gelaufen ist? Auch hier haben Sie einen gewissen Handlungsspielraum.
  • Sind Makler und Vermieter geschäftlich gesehen eng verwoben? So können Sie den Vertrag oder das Angebot ebenfalls begründet anzweifeln. Ein Zeichen hierfür kann es sein, dass der Makler auch für Verwaltungstätigkeiten zuständig ist und über Mieterhöhungen oder sonstige Dinge informiert. Auch die gleiche Adresse oder Telefonnummer kann eine enge Verflechtung andeuten, allerdings ist eine reine familiäre Beziehung noch nicht ausreichend.

Sie haben als Mieter drei Jahre Zeit, um Zahlungen, die Ihrer Ansicht nach unberechtigt gefordert wurden, einzufordern. Wer zahlt und im Nachhinein Unterstützung sucht oder aufgrund berechtigter Zweifel nicht zahlen möchte, kann sich an einen Mieterverein wenden und sich beraten bzw. unterstützen lassen.

{ 29 comments… add one }
  • Krause 5. Januar 2018, 9:47

    Wie berechnet sich die Maklergebühr bei Vermittlung eines Neubauauftrages ?
    Auf den reinen Baupreis oder zählen die Sonderausstattungen auch hinzu?
    Bspl. Baupreis 200.000,00€ extra Steckdosen 1.000,00€ besondere Badewanne 2.000,00€ worauf muss hier üblicherweise die Provision gezahlt werden ?

    • Lutz Vogelsang 5. Januar 2018, 13:28

      Wenn der Käufer im Fall eines Neubauprojektes eine Provision an den vermittelnden Makler zahlen muss, bemisst sich die Provision in der Regel an dem Betrag, der in dem Hauptvertrag mit dem Bauträger vereinbart wurde. Dieser beinhaltet meist auch die Sonderausstattung.

      Grundsätzlich haben viele größere Bauträger aber oft eine eigene Verkaufsabteilung, so dass für den Käufer oft gar keine zusätzliche Maklerprovision anfällt. Falls die Vermarktung doch von einem Makler durchgeführt wird,ist es gerade bei Neubauten üblich, dass der Makler über eine so genannte Innenprovision direkt vom Bauträger bezahlt wird. Ein seriöser Makler wird in diesem Fall in der Regel keine zusätzliche Provision vom Käufer verlangen.

  • Olga C 27. Dezember 2017, 21:34

    Hallo Herr Vogelsang,
    In meiner Internetrecherche konnte ich nicht herausfinden nach welchem Bundesland sich die Maklergebühr richtet, wenn Makler und Immobilie sich in unterschiedlichen Bundesländern befindet. Ich bin am Kauf einer Immobilie interessiert, die sich in Baden-Württemberg befindet. Diese wird allerdings durch einen Makler verkauft, der sich in Potsdam befindet. Der Makler verlangt demnach eine Gebühr von 7.14%, die nur der Käufer (ich) tragen würde. Ist dies aber rechtens, da ja die Immobilie selbst sich in Baden-Württemberg befindet? Oder sollte sich die Provision demnach der Verkäufer und der Käufer teilen?
    Ich danke Ihnen im Voraus für Ihren Rat.
    MfG
    OC

    • Lutz Vogelsang 4. Januar 2018, 9:47

      Da die Höhe bzw. die Frage wer die Provision bei einem Verkauf an den Makler bezahlt nicht gesetzlich geregelt ist, kann dies zwischen den beteiligten Parteien im Prinzip frei verhandelt werden. Für jedes Bundesland gibt es lediglich Richtwerte an denen sich viele Makler orientieren. In ihrem Fall ist die Provisionsvereinbarung also durchaus rechtens, auch wenn dies vielleicht nicht der ortsüblichen Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer in Baden-Württemberg entspricht.

  • Heinrich 22. Dezember 2017, 19:41

    Ein Makler hat sein Privathaus mit Maklerprovision verkauft, mit der Begründung, dass sein Maklerbüro als GmbH (Wortlaut:“juristisch eigenständige Person“) geführt wird und auch von mehreren Gesellschaftern verwaltet wird. Ist diese Vorgehensweise zulässig.

    • Lutz Vogelsang 4. Januar 2018, 9:58

      Grundsätzlich kann der Makler dieses Haus auch mit Provision verkaufen, obwohl er hier gleichzeitig als Makler und Verkäufer auftritt. Allerdings ist dies von den tatsächlichen rechtlichen Gegebenheiten abhängig. So kann es unter Umständen sein, dass der Makler bereits in seinem Exposè ganz explizit darauf hinweisen muss, dass hier eine wirtschaftliche Verflechtung vorliegt. Diese kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Verkäufer gleichzeitig auch Gesellschafter und/oder Geschäftsführer des Maklerbüros ist. Allerdings kann eine konkrete rechtliche Einschätzung nur von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden, da diese wie schon gesagt, von den genauen individuellen Umständen abhängig ist

  • Christian Hartmann 14. Dezember 2017, 20:47

    Mein Sohn kauft, mit der Vermittlung durch einen Makler, ein Haus in welchem der Verkäufer noch wohnt. Die zukünftige Wohnung der Verkäufers befindet sich noch im Bau. Im Kaufvertrag ist ein absoluter Endtermin festgelegt, an dem der Verkäufer sein Haus besenrein freigeben muss. Bei Überschreitung dieses Termins hat der Käufer das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag. Könnte man den Makler mit in die Pflicht nehmen (im Kaufvertrag aufnehmen) dass er mit verantwortlich ist, dass das Objekt zum Spätesttermin geräumt ist? Wäre das mit der Zahlung der Maklerprovision z.B. 50% bei Vertragsabschluss und 50% bei besenreiner Übergabe an den Käufer verknüpfbar, weil ja erst zum Zeitpunkt der Übergabe die endgültige Vermittlung vollzogen ist?
    Könnte man, wenn alles schief geht, und vom Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht wird die gesamte Maklerprovision zurückverlangen?

    • Lutz Vogelsang 18. Dezember 2017, 9:43

      Ein solche Vereinbarung mit dem Makler ist rein rechtlich natürlich möglich. Was die konkrete Ausgestaltung angeht, ist es ratsam sich an den beurkundenden Notar zu wenden, der Sie als Käufer in dieser Frage auch rechtlich beraten darf.

  • Heidi 12. Dezember 2017, 13:41

    Hallo, habe ein Haus gekauft, wobei der Makler vorher ein Maklermandat abgefordert hat. Die Maklerprovision liegt für mich allein um die 11% vom Kaufpreis. Ist dies legal oder zählt dies schon als Wucher? Nachdem was ich schon gelesen habe beträgt der Betrag für beide höchstens bis 8%. Was kann ich machen, wenn ich das höhere Maklermandat schon unterschrieben habe und im Nachhinein erfahren haben dass dies zu Hoch ist.

    • Lutz Vogelsang 12. Dezember 2017, 14:28

      Die Höhe der üblichen Provision liegt je nach Region zwischen 3 – 6% zuzüglich der Mehrwertsteuer. Da es was die Provisionshöhe betrifft keine gesetzlichen Regelungen gibt, kann die Höhe der Provision jeweils auch individuell verhandelt werden. Daher kann der Makler auch eine Provision von 11% fordern. Allerdings wird sich ein seriöser Makler immer an der ortsüblichen Provisionshöhe orientieren. Die Frage ob die geforderte Provision bereits Wucher ist kann nur ein Rechtsanwalt bzw. im Zweifel ein Gericht abschließend klären. Ein Rechtsanwalt kann zunächst aber auch klären, ob ihr Vertrag mit dem Makler überhaupt gültig ist bzw. ob Sie überhaupt an diese Provisionsvereinbarung gebunden sind.

  • N.Buckenauer 12. Dezember 2017, 10:21

    Wir haben ein Haus gefunden, dass über einen Makler angeboten wird. Dieser verlangt im Vorfeld 500 Euro für Unkosten, z.B. Reservierung, Grundbuchauszug und notarieller Vorkaufvertrag. Des Weiteren soll die Provision schon beim Vorkaufvertrag fällig werden und das aber vom vollen Preis und nicht vom verhandelten Preis.
    Darf er das so machen?
    Das Haus wird jetzt von der Bank selbst angeboten ohne Provision. Kann ich jetzt einfach sagen ich gehe da direkt über die Bank oder geht das nicht. Vielen Dank!

    • Lutz Vogelsang 12. Dezember 2017, 12:41

      Da es keine konkreten gesetzlichen Regelungen gibt, können die Art und die Höhe der Provision zwischen dem Käufer und dem Makler frei verhandelt werden. Dies betrifft sowohl den Zeitpunkt als auch die Höhe der Provisionszahlung. Jeder seriöse Makler wird sich allerdings an der vor Ort üblichen Provisionsvereinbarung orientieren.

      In der Regel bedeutet dies, dass sich die Höhe der Provision an dem beurkundeten Kaufpreis, also dem Preis, den Sie mit dem Verkäufer verhandelt haben, orientiert. Die Provisionsberechnung an Hand des Angebotspreises ist ehr unüblich. Grundsätzlich gilt, dass diese Bedingungen in der Regel auch verhandelbar sind. Dies gilt ebenso für den Zeitpunkt der Provisionszahlung. Die Fälligkeit bei der Beurkundung des Vorvertrages kommt nicht sehr oft vor, ist aber durchaus möglich.

      Wenn der ursprüngliche Kontakt zwischen ihnen als Käufer und dem Verkäufer über den Makler hergestellt wurde, dann kann der Makler bei einer erfolgreichen Beurkundung des Kaufvertrages die Provision einfordern. Dies gilt auch wenn, Sie die Verhandlungen direkt mit der Bank ohne den Makler geführt haben sollten.
      Allerdings ist es durchaus möglich, dass die Bank mit dem Makler keine exklusive Vereinbarung getroffen hat. In diesem Fall kann der Makler bei einem Verkauf keine Provision fordern.

      Wenn Sie den Kauf des Hauses ernsthaft in Erwägung ziehen, ist es sinnvoll, den gesamten Sachverhalt von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

      • N.Buckenauer 12. Dezember 2017, 13:25

        Vielen Dank für die Auskunft Herr Vogelsang. Es hat sich gerade herausgestellt, dass die Bank keinen Makler beauftragt hat und das Haus bereits in der Zwangsversteigerung ist und wir das Haus auf normalen Weg gar nicht mehr kaufen können. Habe mit der Bank gesprochen. Sind noch mal davon gekommen, wären fast drauf reingefallen.

  • M. Hirsch 7. Dezember 2017, 12:14

    Wie sieht es aus mit der fäligkeit der Makler Courtage beim Hauskauf das über ein Vormundschaftsgericht geht ,der Vertrag ist beim Notar gemacht aber das Gericht muss noch zustimmen was laut Notar bis zu 26 Wochen dauer muss ich jetzt schon den Maler bezahlen?

    • Lutz Vogelsang 8. Dezember 2017, 9:58

      Die Provision des Immobilienmaklers wird in der Regel fällig, wenn ein gültiger Kaufvertrag vorliegt. Normalerweise ist dies der Fall, wenn die Beurkundung durch den Notar abgeschlossen ist, also wenn Käufer und Verkäufer den Vertrag unterschrieben haben und der Notar diese Unterschriften beglaubigt hat.
      Wenn der Kaufvertrag aber einen Zustimmungsvorbehalt vorsieht, dann erlangt der Vertrag erst mit dieser Zustimmung die vollständige Gültigkeit. Ob dies in ihrem Fall zutrifft ist allerdings von der genauen Formulierung im Kaufvertrag abhängig. Im Zweifelsfall können Sie sich auch als Käufer mit dieser Frage an den Notar wenden. Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, diesen Sachverhalt von ihrem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

  • Herr Ran 16. November 2017, 12:58

    Wir haben ein Objekt im Internet gelesen, welches von einem Makler – ohne Angabe der genauen Anschrift – inseriert wurde.
    Aufgrund des Bildes haben wir vor Ort selbst recherchiert und mittlerweile auch den Eigentümer ermitteln können. Dieser wird uns auch in Kürze die Wohnung zeigen. Mit dem Makler haben wir keinerlei Kontakt aufgenommen. Fällt eine Käuferprovision an, a) wenn sich der Eigentümer vertraglich einen Eigenverkauf vorbehalten hat?
    b) wenn im Vertrag kein Vorbehalt berücksichtigt wurde, der Makler aber überhaupt nicht tätig wurde?

    • Lutz Vogelsang 16. November 2017, 14:52

      a) Wenn der Eigentümer sich den Eigenverkauf vorbehalten hat, dann müssen Sie als Käufer der Immobilie keine Provision an den Makler zahlen. Voraussetzung ist hier,dass der Kontakt zwischen ihnen und dem Eigentümer direkt zustande gekommen ist. Unter Umständen kann aber bereits die Kontaktaufnahmen mit dem Makler bzw. die Zusendung eines Exposé durch den Makler als eine Dienstleistung aufgefasst werden, die Provisionspflichtig ist.

      b) Wenn der Eigenverkauf im Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer explizit ausgeschlossen ist, dann kann der Makler von ihnen die Zahlung der Provision verlangen. auch wenn Sie keinen Kontakt mit dem Makler hatten. Ob dies in ihrem Fall so ist hängt von der konkreten Formulierung im Vertrag zwischen Eigentümer und Makler ab.

  • Gelle 25. Oktober 2017, 9:03

    Ein Wohnhaus wird per Makler verkauft, der Käufer wickelte den Kauf über seinen Rechtsanwalt ab. Nach dem Notartermin zahlt der Käufer die Provision. Nun kommt es aber zu Problemen bei der Abwicklung, in Form von Fremdforderungen von Dritten, die dem Makler nicht bekannt waren. Kann die Maklerprovision zurückgefordert werden?

    • Lutz Vogelsang 26. Oktober 2017, 11:46

      Sollte es in diesem Fall zu einer Auflösung des Kaufvertrages kommen, kann der Provisionsanspruch des Maklers unter Umständen auch nicht mehr bestehen. Allerdings sollte ein solcher Fall immer von einem fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden, da es hier vor allem auf das rechtliche Verhältnis zwischen Makler und Käufer ankommt bzw. wie und aus welchen Gründen der beurkundete Kaufvertrag aufgelöst wird.

  • Maier 19. Oktober 2017, 20:53

    Ein Kaufinteressent wird durch eine Internetanzeige, ohne Angabe des Verkäufers, auf ein Objekt aufmerksam und bittet den Makler den Verkäufer ausfindig zu machen. Durch die
    Vermittlung des Maklers kommt somit der Kontakt von Käufer und Verkäufer (eine Bank) zustande. Der Makler übernimmt dann alle weiteren Dienstleistungen, Verhandlungen, Verträge, Notarvertrag usw. Der Verkäufer bezahlt die Provision an den Makler. Der Käufer behauptet nun, dass diese nicht verdient war, da die Dienstleistung des Maklers nur in administrativen Dingen gewesen wäre.

    • Lutz Vogelsang 20. Oktober 2017, 10:56

      Sie beschreiben hier einen Teil der Dienstleistung, die ein Immobilienmakler seinen Kunden also sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer anbietet. Diese Dienstleistung besteht tatsächlich zum Teil in diesen administrativen Dingen, die der Makler seinen Kunden abnimmt. Die Vermittlung zwischen Käufer und Verkäufer ist ein weiterer Teil, der nach ihrer Schilderung ja offensichtlich erfolgreich durch den Makler erbracht wurde.
      Abhängig davon, ob und wie ein Vertrag zwischen dem Käufer und dem Makler zustande gekommen ist, besteht hier vermutlich ein Provisionsanspruch des Maklers. Im Streitfall kann aber nur ein Rechtsanwalt die endgütige Bewertung dieser Situation übernehmen.

  • prinzikai 19. Oktober 2017, 18:15

    Wie sieht es aus, wenn der Verkäufer den Maklervertrag gekündigt hat und wir als Käufer nachträglich doch noch (aber mit reduziertem Kaufvertrag) mit dem Verkäufer einig werden. Wir hatten die Situation, dass wir erst unser Haus verkaufen mussten, damit wir den Kauf vollziehen konnten. Wir hatten auch schon einen potenziellen Käufer für unser Haus (mit Vorvertrag) der dann aber abgesprungen ist, da der Makler Druck ausgeübt hat für einen Notartermin im Oktober 2017 und es sonst keinen Notartermin in 2017 mehr geben würde. Nachträglich stellte sich heraus, dass dies der Makler nur machte, da sein Vertrag mit dem Verkäufer Ende Oktober endet. Allerdings unser Käufer dann abgesprungen ist. Nun haben wir wieder die Möglichkeit unser Haus zu verkaufen (deutlich weniger als zuvor) und deshalb auch einen günstigeren Verkaufspreis für unser (vom Makler initiiertes) Kausfobjekts verhandeln können(4.5% günstiger) und so nun der Kaufvertrag doch noch zustandekommt. Muss hier dann auch noch eine Maklergebühr gezahlt werden ?

    • Lutz Vogelsang 20. Oktober 2017, 10:44

      Wenn zwischen Verkäufer und Makler heute kein Vertrag mehr besteht, dann erfolgt der Verkauf nicht durch die Vermittlung des Maklers. Er kann deshalb dafür auch keine Provision berechnen. Allerdings wenn der initiale Kontakt zwischen ihnen und dem Verkäufer durch diesen Makler entstanden ist, kann es unter Umständen einen Provisionsanspruch dieses Maklers geben. Da in solchen Fällen das genaue vertragliche Verhältnis zwischen den einzelnen Parteien entscheidend ist, empfiehlt es sich hier einen Rechtsanwalt mit der genauen Prüfung der Sachlage zu beauftragen. Dieser kann eine verbindliche Auskunft geben, ob hier noch ein Provisionsanspruch des Maklers besteht.

  • L.Müller 16. Oktober 2017, 15:30

    in einem Inserat einer Internetplattform für ein Wohngebäude in NRW gibt der Makler eine Käuferprovision von 4,57 % incl. MwSt vor. Ist dies korrekt ?

    • Lutz Vogelsang 17. Oktober 2017, 10:11

      Da die Höhe der Maklerprovision nicht in einem Gesetzt geregelt ist, kann die Höhe im Prinzip frei zwischen den einzelnen Beteiligten verhandelt werden. Es gibt jedoch in jeden Bundesland eine Richtlinie, an denen sich die Makler in der Regel orientieren. Allerdings kann die übliche Provisionshöhe auch innerhalb eines Bundeslandes je nach Region unterschiedlich Hoch sein. Dies gilt insbesondere auch für NRW.

  • Frau B. Anzer 11. Oktober 2017, 15:56

    a) Wie verhält es sich, wenn eine Immobilie unter 100 T€ kostet, darf der Makler dann frei nach Geschmack dem Käufer eine Provision (und gleichzeitig auch dem Verkäufer) abverlangen? Z.Bsp. von jedem (Verkäufer UND Käufer) jeweils 5 % zzgl. MWSt. aus der Kaufpreissumme?
    b) Darf dem Whg.-Käufer vom aufgetretenen Makler eine Provision in Rechnung gestellt werden, wenn dieser „Makler“ gleichzeitig der Hausverwalter ist ? (dieser Makler Eigentümer und Geschäftsführer der für das gesamte Haus zuständige Hausverwalter ist / die Hausverwaltung durchführt? Dieser also alle Wohnungen im selben Haus auch verwaltet?)

    • Lutz Vogelsang 12. Oktober 2017, 9:49

      Die Höhe der Provision wird in der Regel auf Basis des Kaufpreises berechnet, der im Kaufvertrag festgelegt wurde. Bei der Frage wie hoch der prozentuale Anteil ist, spielt die Höhe des Kaufpreises keine Rolle.
      Was die Höhe der Provision angeht, gibt es keine gesetzliche Regelung. Daher kann die Höhe der Provision frei verhandelt und festgelegt werden. Es gibt allerdings je nach Bundesland Richtlinien, wie hoch die Provision ist und wer diese zahlt. Je nach Bundesland, bewegt sich die Höhe der gesamten Provision aber nur zwischen 4% – 6% des Kaufpreises zzgl. MWSt. Möglich ist alternativ die Vereinbarung eines pauschalen Betrags, der dann nicht abhängig ist von dem gezahlten Kaufpreis. Bei der Frage wer die Provision bezahlt gibt es im Prinzip zwei verschiedene Modelle. Der Käufer zahlt die gesamte Provision oder Verkäufer und Käufer zahlen jeweils die Hälfte. Ob das eine oder andere Modell üblich ist, hängt sehr von dem lokalen Immobilienmarkt und dem dort üblichen vorgehen ab.

      Dem Hausverwalter ist es natürlich freigestellt auch Wohnungen zu vermitteln. Allerdings darf er abhängig von der genauen wirtschaftlichen Verbindung und den Umständen dafür keine Maklerprovision einfordern. Da dies aber sehr von den genauen rechtlichen Verhältnissen abhängig ist, empfiehlt es sich hier sehr die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.

  • Domke 11. Oktober 2017, 11:20

    Wie sieht es aus wenn jemand ein Haus privat inseriert hat und ein aufmerksam gewordener Makler mit der mündlichen Verkäufer-Zustimmung das Objekt anbietet und der Interessent des Maklers kauft. Könnte der Käufer die Maklerprovision ablehen wenn er erfährt, das das Objekt ohne Makler im Netz steht ?

    • Lutz Vogelsang 11. Oktober 2017, 11:43

      Hier ist wichtig, wie der Verkäufer und der Käufer in Kontakt gekommen sind. Wenn der Käufer durch eine Anzeige des Makler auf ihre Immobilie aufmerksam geworden ist und der Makler diesen Kontakt weiter an Sie vermittelt hat und dem Käufer gegebenenfalls weitere Unterlagen zur Immobilie zur Verfügung gestellt hat, dann hat Makler eine Dienstleistung erbracht, bei der dann auch eine entsprechend Provision fällig wird. Ein seriöser Makler wird diesen Kontakt bzw. die erbrachte Dienstleistung auf Anfrage gerne nachweisen.

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