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Wohnfläche

Von: Frank Schroeder • Zuletzt aktualisiert: April 2024

Wohnflächenverordnung

Als Grundlage zur Berechnung der Wohnfläche einer Immobilie dient die Wohnflächenverordnung. Hier ist festgelegt, welche Flächen der Immobilie bei der Wohnfläche mit einbezogen werden und welche Flächen bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Im Gegensatz zur Bestimmung der Bruttogrundfläche, die insbesondere bei der Bewertung von Immobilien relevant ist, wird die Wohnfläche nach anderen Maßgaben berechnet.

Welche Flächen werden einbezogen?

Alle Flächen, die für die Nutzung durch  die Bewohner bestimmt sind, sind Teil der Wohnfläche. Also sind Schlafzimmer, Küche, Bad und Wohnzimmer Teil der Wohnfläche. Im Gegensatz dazu sind die Flächen von Kellerräumen, Abstellräumen, sowie Waschküche, Heizungsräume und Garagen kein Teil der Wohnfläche. Die primäre Nutzung dieser Räume besteht in der Regel nicht im Wohnen. Räume, insbesondere unter Dachschrägen, deren Höhe mindestens 2m beträgt, werden vollständig eingerechnet. Die Fläche von Räume mit einer Höhe von mindestens 1 m werden zur Hälfte addiert. Wenn die Höhe des Raumes unter einem 1m beträgt, wird der Raum bei der Wohnfläche nicht berücksichtigt. Wenn die Deckenhöhe innerhalb eines Raumes variiert, werden die jeweiligen Teilflächen entsprechend der Deckenhöhe mit einbezogen. Balkonen und Terrassen sind nur zu einem Viertel bis maximal zur Hälfte ein Teil der Wohnfläche.

Überblick

Räume mit einer Höhe von min. 2m 100%
Räume mit einer Höhe von min 1m 50%
Räume mit einer Höhe von unter 1m 0%
Wintergärten und Schwimmbäder 50%
Balkone und Terrassen 25% – 50%
Tür- und Fensterrahmen 100%
Fuß- und Sockelleisten 100%
festeingebaute Öfen, Herde, Bade- und Duschwannen 100%
Einbaumöbel 100%
Schornstein 0%
freistehende Pfeiler und Säulen 0%
Treppen und Treppenabsätze 0%
Fenster und Wandnischen 0%

Weiterführende Links

Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche