Grundbuchamt

Von: Frank Schroeder • Zuletzt aktualisiert: April 2024

Das Grundbuchamt ist in der Regel ein Abteilung des jeweiligen Amtsgericht. Als ein so genannte Registergericht ist es mit der Führung des Grundbuchs in einen bestimmten Grundbuchbezirk zuständig. Jede Grundbuchbezirk ist etwa mit den Gemeindebezirken deckungsgleich. Die Hauptaufgabe des Grundbuchamtes ist die Überwachung der Eintragungs- und Löschungsanträge, als eine Voraussetzung um die Richtigkeit des Grundbuchs sicherzustellen. Jede Eintragung oder Löschung muss durch einen entsprechenden Antrag an das Amt ausgelöst werden. Diese Anträge bilden unter anderem die Grundakte, in der alle Dokument und Urkunden gesammelt werden, die ein bestimmtes Grundbuchblatt betreffen. Neben der Führung  des Grundbuchs ist das Grundbuchamt auch für die Einsicht in das Grundbuch zuständig. Diese Einsicht wird in Form von so genannten Grundbuchauszügen realisiert. In der Praxis handelt es sich hier heute allerdings ehr um einen Grundbuchausdruck, der ein bestimmtes Blatt des Grundbuches wiedergibt.

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