Die Alterswertminderung ist ein wichtiger Begriff im Zusammenhang mit der Ermittlung des Sachwertes einer Immobilie. Ausgehend von den tatsächlichen oder geschätzten Herstellungskosten nimmt das Wertgutachten in der Regel eine so genannte Gesamtnutzungsdauer an. Diese Zahl steht für den gesamten Zeitraum, in dem die zu bewertende Immobilie, beginnend mit dem Baujahr, voraussichtlich wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden kann. Damit der heutige Wert des Hauses oder der Wohnung ermittelt werden kann, wird das tatsächliche Alter der Immobilie von dieser Gesamtnutzungsdauer abgezogen. Es ergibt sich die Restnutzungsdauer. Mit der Hilfe einer Tabelle kann mit diesem Wert, die Alterswertminderung ermittelt werden. Das Ergebnis ist ein Geldbetrag, der von den ermittelten Herstellungskosten abgezogen wird um den heutigen Wert des Gebäudes zu ermitteln.
Alterswertminderung
Von: Frank Schroeder • Zuletzt aktualisiert: November 2024
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