Bodenwert

Von: Frank Schroeder • Zuletzt aktualisiert: Dezember 2024

<span data-sheets-value="{"1":2,"2":"Der Bodenwert bezeichnet den Wert eines unbebauten Grundstückes oder eines grundstücksgleichen Recht, wie die so genannte Erbbaurecht. Bei einem bebauten Grundstück wird bei der Bewertung in der Regel angenommen, dass dieses unbebaut ist. Man spricht hier auch von dem reinen Bodenwert. Bei der Ermittlung des Verkehrswertes ergibt sich der Bodenwert aus der Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem so genannten Bodenrichtwert. Im Rahmen einer Bewertung mit dem Sachwertverfahren oder dem Ertragswertverfahren, wird der so ermittelte Bodenwert mit dem errechneten Wert Gebäudes addiert. Diese Rechnung ergibt dann den Verkehrswert einer Immobilie"}” data-sheets-userformat=”{"2":513,"3":{"1":0},"12":0}”>Der Bodenwert bezeichnet den Wert eines unbebauten Grundstückes oder eines grundstücksgleichen Recht, wie die so genannte Erbbaurecht. Bei einem bebauten Grundstück wird bei der Bewertung in der Regel angenommen, dass dieses unbebaut ist. Man spricht hier auch von dem reinen Bodenwert. Bei der Ermittlung des Verkehrswertes ergibt sich der Bodenwert aus der Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem so genannten Bodenrichtwert. Im Rahmen einer Bewertung mit dem Sachwertverfahren oder dem Ertragswertverfahren, wird der so ermittelte Bodenwert mit dem errechneten Wert Gebäudes addiert. Diese Rechnung ergibt dann den Verkehrswert einer Immobilie

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