Erbpacht

Von: Frank Schroeder • Zuletzt aktualisiert: Mai 2024

Erbpacht ist eine spezielle Art von Grundstücksvertrag, bei dem der Pächter das Recht erhält, ein bestimmtes Stück Land für einen langen Zeitraum zu nutzen. Im Gegensatz zur Miete wird beim Erbpachtvertrag jedoch kein jährlicher Mietzins fällig. Stattdessen zahlt der Pächter einmalig eine sogenannte „Erbbauzins“ an den Eigentümer des Grundstücks. Dies macht den Erbpachtvertrag besonders attraktiv für Menschen, die sich dauerhaft an einem Ort niederlassen möchten und dabei ihre finanziellen Mittel schonen wollen. Durch das Recht auf Nutzung des Grundstücks kann man beispielsweise ein Haus oder eine Wohnung darauf errichten und somit über Generationen hinweg Vermögen aufbauen – eine äußerst mächtige Option für diejenigen in der Öffentlichkeit, die nach einer stabilen Investitionsform suchen.

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