Ortsübliche Vergleichsmiete

Von: Frank Schroeder • Zuletzt aktualisiert: Mai 2024

Die „ortsübliche Vergleichsmiete“ ist ein Begriff, der in Deutschland im Mietrecht verwendet wird. Dieser Ausdruck beschreibt den Durchschnittswert der Miete für vergleichbare Wohnungen in derselben Gegend oder Nachbarschaft. Es handelt sich dabei um eine wichtige Größe bei der Feststellung von Mieterhöhungen und anderen mietrechtlichen Angelegenheiten. Die Berechnung dieses Wertes kann sehr komplex sein und erfordert oft die Berücksichtigung einer Vielzahl von Faktoren wie Lage, Größe und Zustand der Wohnung sowie aktuelle Marktbedingungen. Eine genaue Kenntnis dieser Kennzahl kann sowohl für Vermieter als auch für Mieter äußerst nützlich sein, um fairen Preisvergleich zu gewährleisten und so Missverständnisse zu vermeiden.

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