Zwangsversteigerung

Von: Frank Schroeder • Zuletzt aktualisiert: März 2024

Die Zwangsversteigerung ist nach gesetzlicher Definition eine Durchsetzung eines Anspruchs mit staatlichen Mitteln. Dabei bezieht sich dieser Anspruch in der Regel auf ein Darlehen und die damit verbundene Zahlung von Zinsen und der Tilgung. Wenn Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist die vereinbarten Zinsen oder die Tilgungsraten fristgerecht zu bezahlen, dann Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Zwangsversteigerung der mit dem Darlehen finanzierten Immobilie beantragen. Die Erlöse aus dieser Versteigerung gehen zum Ausgleich der Schulden an die Bank. Zuständig für diese Form von Anträgen ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die Immobilie befindet. Die Bank muss als Gläubiger diese so genannte Zwangsvollstreckung beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Voraussetzung für die Festsetzung eines Versteigerungstermins ist, dass dem Schuldner zwei Dokumente durch das Gericht zugestellt wurden. Dies ist zum einen der Vollstreckungstitel und zum anderen die Vollstreckungsklausel. Wenn die Zwangsversteigerung vom Amtsgericht angeordnet wurde, wird diese Information automatisch auch in das entsprechende Grundbuch eingetragen. Eine besondere Form der Zwangsversteigerung ist die so genannte Teilungsversteigerung. Diese wird zum Beispiel dann durchgeführt um eine Erbengemeinschaft aufzulösen, wenn alle anderen möglichen Wege der Auflösung bereits gescheitert sind. Bei einer Scheidung kann diese Form der Zwangsversteigerung ebenfalls zu Anwendung kommen.

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