Zweckentfremdungsverbot

Von: Frank Schroeder • Zuletzt aktualisiert: Mai 2024

Das Wort „Zweckentfremdungsverbot“ ist ein rechtlicher Ausdruck, der in Deutschland weit verbreitet ist. Es bezieht sich auf die gesetzliche Regelung, die eine Zweckänderung oder Nutzungsentfremdung von Wohnraum verbietet. Das heißt, dass es nicht erlaubt ist, einen Wohnraum für andere Zwecke als zum Wohnen zu nutzen oder ihn an Touristen zu vermieten. Dieses Gesetz wurde geschaffen, um den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Städten zu bekämpfen und sicherzustellen, dass Wohnungen tatsächlich für das vorgesehene Ziel genutzt werden. Das Zweckentfremdungsverbot hat sich als ein mächtiges Instrument erwiesen, um Mieterinnen und Mieter vor unangemessenen Preiserhöhungen und Spekulationen zu schützen und gleichzeitig die Verfügbarkeit von erschwinglichem Wohnraum zu erhöhen.

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