Auflassung

Von: Frank Schroeder • Zuletzt aktualisiert: Mai 2024

Die Auflassung ist ein juristischer Begriff, der in Deutschland eine wichtige Rolle im Bereich des Immobilienrechts spielt. Sie bezeichnet die formelle Übertragung des Eigentums an einer Immobilie von einem Verkäufer auf einen Käufer. Die Auflassung ist hierbei ein entscheidender Schritt, da sie die endgültige Einigung zwischen beiden Parteien über den Kauf darstellt und somit den Übergang des Eigentums abschließt. Dieser Prozess wird durch einen Notar beglaubigt und in das Grundbuch eingetragen, um Rechtssicherheit für beide Seiten zu gewährleisten. Insgesamt ist die Auflassung also ein sehr bedeutendes Element im deutschen Baurecht und stellt eine unverzichtbare Voraussetzung für jeden rechtskräftigen Immobilienkauf dar.

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