Eigentumswohnung

Von: Frank Schroeder • Zuletzt aktualisiert: Oktober 2024

Eine Eigentumswohnung ist eine abgeschlossene Einheit innerhalb eines Mehrfamilienhaus, welche sich im Eigentum einer Person oder eines Unternehmens befindet.

Wichtig ist, dass das Wohnhaus rechtlich durch die so genannte Teilungserklärung in mehre Eigentumsanteile geteilt wurde. Erst durch diesen Schritt wird das Eigentum an einer Wohnung innerhalb eines größeren Wohnhauses möglich.

Der Besitz einer Eigentumswohnung in mit verschiedenen Rechten und Pflichten verbunden, da die vor allem aus der Eigentümergemeinschaft ergeben.

So ist der Eigentümer einer Wohnung automatisch auch Teil dieser Gemeinschaft und hat somit z.B. das Stimmrecht bei den regelmäßigen Eigentümerversammlungen.

Auf der anderen Seite ergibt sich aber auch die Pflicht, monatlich das so genannte Hausgeld an die Hausverwaltung zu zahlen. Dieses Geld wird für die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums verwendet.

 

 

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