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Notarielle Beurkundung

Von: Frank Schroeder • Zuletzt aktualisiert: März 2024

Die so genannte Beurkundung des Kaufvertrages ist gesetzlich vorgeschrieben und notwendig um nachzuweisen, dass eine bestimmte Willenserklärung, in diesem Fall die Schließung eines Kaufvertrages für eine Immobilie tatsächlich wirksam ist.

Wichtig! Wenn die Unterschrift unter einem Kaufvertrag für eine Immobilie nicht durch einen Notar beglaubigt wurde ist der ganze Vertrag nicht gültig.

Eine normale Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags läuft in sechs Schritten ab

Prüfung der Identität und der Geschäftsfähigkeit der Parteien

Der Notar prüft mit Hilfe der Personalausweise die Identität der zum Beurkundungstermin erschienen Personen. An dieser Stelle wird ebenfalls die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit von eventuell vorhandenen Vollmachten überprüft.

Aufklärung über Rechte und Pflichten

Anschließend wird der Notar alle Anwesenden über die individuellen Rechte und Pflichten aufklären, die sich aus den zu schließenden Vertrag für alle Parteien ergeben. Dies ist Teil der Dienstleistung eines Notars, der als neutrale dritte Partei auftritt und damit alle Parteien unbeeinflusst rechtlich berät.

 Aufnahme von Erklärung in die Urkunde

An dieser Stelle können noch weitere Änderung im Text des vorliegenden Vertrages geändert oder ergänzt werden. In der Regel wird der gesamte Vertrag vor diesem Termin mit allen Parteien soweit abgestimmt, das hier noch kleine Änderungen gemacht werden müssen.

Vorlesen der Urkunde

Wenn der Inhalt des Vertrages abschließend von allen Parteien gebilligt wurde, liest der Notar den gesamten Text des Vertrages vor. Der Zweck dieser Handlung ist es, sicherzustellen dass alle beteiligen Personen den Vertrag in vollem Umfang kennen und soweit notwendig auch verstanden haben.

Genehmigung des Inhalts durch die Parteien

Wenn es nach Vorlesen keine Unklarheiten mehr gibt werden die jeweils beteiligten Parteien dazu aufgefordert den Vertrag zu unterschreiben und damit den Inhalt des Kaufvertrages zu genehmigen.

Unterschrift des Notars

Als letzten Schritt unterschreibt der Notar selbst den Kaufvertrag. Damit ist die Beurkundung abgeschlossen und der Kaufvertrag ist rechtsgültig.

beglaubigte Kopie des Kaufvertrags 

Jede Partei bekommt nach der Beurkundung durch den Notar eine beglaubigte Kopie des geschlossenen Vertrages. Das unterschriebene Original verbleibt beim Notar und wird entsprechend abgelegt. Zusätzlich ist der Notar verpflichtet eine Kopie des Kaufvertrags an den zuständigen Gutachterausschuss zu schicken. Diese Daten bilden unter anderem die Grundlage für die Bodenrichtwerte und  auch für andere Kennzahlen, die bei der Bewertung von Immobilien, zum Beispiel mit dem Sachwertverfahren relevant sind.