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Maklerkosten und Preise bei Verkauf und Vermietung im Jahr 2017

Von: Frank Schroeder • Zuletzt aktualisiert: März 2024

Immobilien-BeratungMit der Gesetzänderung zum 1. Juni 2015 hat sich der Wohnungsmarkt stark verändert. Bislang galt, dass die Provision für eine Vermietung vom neuen Mieter übernommen wird. Nun allerdings muss aufgrund des neu geregelten Bestellerprinzips die Person die Maklerkosten übernehmen, die den Makler schriftlich beauftragt hat. Lesen Sie hier mehr über die Maklerkosten und Preise für Mieter und Vermieter, aber auch für Käufer und Verkäufer.

Zusammengefasst – auf einen Blick:

  • Gesetzesänderung am 1. Juni 2015
  • Bestellerprinzip regelt, wer bei Vermietungen die Maklerprovision übernehmen muss
  • Provision wird (abhängig der Beauftragung) von Käufer oder Verkäufer übernommen
  • Provision bei der Vermietung in Höhe von bis zu zwei monatliche Kaltmieten
  • keine Auswirkungen des Bestellerprinzips für den Verkauf/Kauf
  • Provision beim Kauf ist meistens abhängig des Bundeslandes und wird vom Käufer oder Verkäufer bezahlt
  • Maklergebühren sind unter gewissen Voraussetzungen steuerlich absetzbar

Welche Kosten auf Sie zukommen

MaklerkostenAn den Kosten selbst hat sich mit dem Bestellerprinzip nichts geändert. Noch immer haben Makler die Möglichkeit, bis zu zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen.

Beispiel: Bei einer Kaltmiete von 600 Euro und einer Provision von 2,38 Kaltmieten (inklusive Steuern) fallen 1.430 Euro Maklerkosten an.

Maklerkosten bei Vermietung

Maklerkosten

Als Provision dürfen maximal zwei Nettokaltmieten zzgl. Mwst. vom Makler in Rechnung gestellt werden.

Wenn Sie als Eigentümer ein Haus verkaufen möchten und hierfür einen Makler engagieren, übernehmen Sie bei einer erfolgreichen Vermietung die Immobilienmakler-Kosten. Die genauen Gebühren sind hierbei wieder abhängig davon, für wie viel Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus vermieten und wie viele Nettokaltmieten der Makler in Rechnung stellt.

Wenn Sie kein Eigentümer sind, der ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchte, sondern selbst nach einem Objekt suchen, dann sieht sie Sachlage folgendermaßen aus. In diesem Fall können sowohl Sie als Käufer als auch teilweise der Käufer zur Zahlung der Provision verpflichtet werden.

Wichtig für Sie: Wenn Ihnen der Makler eine Wohnung oder ein Haus vorschlägt, welches sich bereits in seinem Bestand befindet, dann fallen in diesem Fall keine Kosten an. Um sein „Gehalt“ zu bekommen, muss er seinen Auftrag – eine Wohnung oder ein Haus für Sie suchen – explizit ausgeführt haben und nicht nur ein Objekt aus seinem Bestand gewählt haben.

Mieterhöhung durch Vermieter

Aufgrund der Tatsache, dass Vermieter die Kosten für den Makler nun selbst tragen müssen, entsteht für viele Eigentümer eine große finanzielle Veränderung. Aus diesem Grund versuchen einige Vermieter, die entstandenen Kosten auf die monatliche Miete umzulegen.

Dieser Methode soll jedoch die Mietpreisbremse, die ebenfalls am 1. Juni 2015 beschlossen wurde, entgegenwirken. Dabei handelt es sich um eine Deckelung der Mietpreise – jedoch

  • nur bei Neuvermietungen
  • und auch nicht überall

Vor allem in Ballungsgebieten kommt die Mietpreisbremse zum Tragen, wie Berlin, Hamburg oder auch Köln in NRW. In vielen Städten ist es demzufolge nicht erlaubt, mehr als zehn Prozent über dem Mietpreisspiegel zu verlangen.

Maklerkosten bei Hausverkauf und Wohnungsverkauf

Maklerkosten

Beim Hausverkauf liegt die durchschnittliche Provision zwischen 3 und 7% der Verkaufpreises.

Die Maklerkosten bei einem Hausverkauf oder einem Verkauf von Wohnungen haben sich dagegen durch das neue Bestellerprinzip nicht verändert. Bei einem Verkauf fällt eine sogenannte Verkaufsprovision an, die jedoch auch als Erfolgshonorar anzusehen ist.

Diese wird teilweise vom Käufer als auch vom Verkäufer übernommen und beläuft sich auf durchschnittlich drei bis sieben Prozent des Verkaufspreises.

In der Regel orientieren sich Makler hierbei an den marktüblichen Regelungen, die die jeweiligen Bundesländer betreffen.

Bundesland Häufigste Maklerprovision in Prozent vom Verkaufspreis Wer zahlt in der Regel?
Baden-Württemberg 7,14 Prozent Hälfte/Hälfte
Bayern 7,14 Prozent Hälfte/Hälfte
Berlin 7,14 Prozent Käufer
Brandenburg 7,14 Prozent Käufer
Bremen 5,95 Prozent Käufer
Hamburg 6,25 Prozent Käufer
Hessen 5,95 Prozent Käufer
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 Prozent 2,38 Prozent Verkäufer & 3,57 Prozent Käufer
Niedersachsen 4,76 – 7,14 Prozent (nach Region) Hälfte/Hälfte oder nur Käufer
Nordrhein-Westfalen 7,14 Prozent (teilweise niedriger) Hälfte/Hälfte
Rheinland-Pfalz 7,14 Prozent (teilweise niedriger) Hälfte/Hälfte
Saarland 7,14 Prozent Hälfte/Hälfte
Sachsen 7,14 Prozent Hälfte/Hälfte
Sachsen-Anhalt 7,14 Prozent Hälfte/Hälfte
Schleswig-Holstein 7,14 Prozent Hälfte/Hälfte
Thüringen 7,14 Prozent (teilweise niedriger) Hälfte/Hälfte

Immobilienmakler im Preisvergleich

Da die Provisionen für Makler kein gesetzlich vorgeschriebener Wert sind und daher sehr viele Schwankungen und Spielraum auftreten können, ist ein Preisvergleich zwischen einzelnen Maklern ratsam.

Schauen Sie sich im Optimalfall in einer Region verschiedene Häuser und Wohnungen an, die für Ihre Suche infrage kommen und lassen sich die jeweiligen Maklergebühren aufschlüsseln – noch ehe Sie einen Vertrag unterschreiben. So sind Sie auf sämtliche Kosten vorbereitet und können die Preise entsprechend vergleichen.

Ist die Maklerprovision steuerlich absetzbar?

MaklerkostenWenn Sie als Eigentümer ein Objekt vermieten, so ist dies für Sie steuerlich absetzbar. Auch für Mieter ist es möglich, einen Teil der Umzugskosten in Form der gezahlten Maklergebühren von den Steuern abzusetzen. Hierfür sind jedoch gewisse Voraussetzungen nötig.

  • Der Umzug in ein neues Mietobjekt muss beruflich bedingt sein.
  • Die Höhe der Miete muss ortsüblich sein.

Berufsbedingt ist ein Umzug, wenn sich der Arbeitsweg erheblich verkürzt (täglich mindestens eine Stunde).

Zusammenfassung der Immobilienmakler-Kosten seit Juni 2015

Nachfolgend noch einmal für Sie zusammengefasst, wer die Maklerkosten übernehmen muss und wann diese fällig werden.

Frage Wer trägt die Kosten für die Maklerprovision? Wann werden die Immobilienmakler-Kosten fällig?
Antwort Verkauf: Die Kosten können situationsabhängig vom Käufer oder Verkäufer des Objektes getragen werden. Wenn der Suchauftrag schriftlich erteilt wurde.
Vermietung: Jene Person, die den Makler beauftragt hat. Wenn der Auftrag ausgeführt wurde.
Wenn der Kaufvertrag anschließend unterschrieben und notariell beurkundet wurde.

Mit der Neuregelung der Maklergebühr-Übernahme ist es für Mieter somit einfacher, ein Objekt zu finden und sich die Kosten leisten zu können. Auch Wohnungen mit Provisionen sind nun nicht mehr von vornherein ausgeschlossen, da der Vermieter für die Kosten zwecks erfolgreicher Vermietung seiner Immobilie aufkommen muss.

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