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Maklergebühren 2017: Kauf und Verkauf von Haus und Wohnung neu geregelt?

Von: Frank Schroeder • Zuletzt aktualisiert: März 2024

Immobilien-BeratungSeit das neue Bestellerprinzip am 1. Juni 2015 in Kraft getreten ist, gilt für die Vermietung von Wohneigentum eine neue Regelung zur Übernahme der Maklergebühr. Für den Hausverkauf und Hauskauf ändert sich jedoch im Regelfall nichts. Alle Informationen zum neuen Gesetz und zur Maklergebühr erhalten Sie in unserem Ratgeber für Hauskäufer und -verkäufer sowie Wohnungsverkäufer und -käufer.

Zusammengefasst – auf einen Blick:

  • neues Bestellerprinzip seit dem 1. Juni 2015
  • neues Gesetz regelt die Übernahme der Maklergebühr bei Vermietungen
  • Zahlung wird von der Person übernommen, die den Makler offiziell beauftragt hat
  • fällig werden bis zu zwei Monatskaltmieten
  • beim Hauskauf gibt es mit dem Bestellerprinzip keine neuen Änderungen
  • Provision wird beim Kauf vom Käufer oder Verkäufer übernommen, meistens ist das vom Bundesland abhängig

Neues Maklergebühren-Gesetz seit 2015

MaklergebührSeit dem 1. Juni 2015 gibt es eine gesetzliche Änderung, die auch im Jahr 2017 und den Folgejahren aktiv sein wird. Diese Neuregelung wird auch als Bestellerprinzip betitelt – ein Prinzip, das die Zahlung der Maklergebühren regelt.

Immobilienmaklerin

Ein Immobilienmaklervertrag ist erst gültig mit einer Unterschrift. Mündliche Abmachungen sind nicht rechtsgültig.

Das neue Maklergebühren-Gesetz besagt, dass die Maklergebühr von der Person übernommen werden muss, die den Immobilienmakler beauftragt hat. Eine Beauftragung kommt zustande, indem ein Immobilienmaklervertrag unterschrieben wird. Mündliche Vereinbarungen zwischen Vermieter/Mieter und Immobilienmakler sind nicht länger möglich.

  • Wenn der Vermieter für die Suche nach einem geeigneten Mieter einen Immobilienmakler schriftlich beauftragt, muss er die Courtage des Maklers übernehmen.
  • Wenn der Mieter einen Immobilienmakler schriftlich beauftragt, um eine passende Wohnung oder ein geeignetes Haus zur Miete zu finden, muss der Mieter die Maklergebühr übernehmen.

Zusammengefasst: Einer der beiden Parteien muss für die Kosten und Dienste des Immobilienmaklers aufkommen. Die Gebühren lassen sich nicht verhindern. Nachfolgend ein Beispiel, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Vermieter für die Courtage aufkommen muss.

  Vermieter Mieter
schriftliche Beauftragung erfolgt x
abgeschlossener notarieller Kaufvertrag x
Übernahme der Courtage? ja nein

Die Höhe der Gebühren bei der Vermietung

Bei der Vermietung von Immobilien fallen für die Maklerprovision bis zu zwei monatliche Kaltmieten plus Mehrwertsteuer an.

Je nachdem, ob Sie in Deutschland, Österreich, Schweiz oder einem anderen Land leben, können die Gebühren durchaus schwanken. Dies ist auch in verschiedenen Bundesländern wie beispielsweise NRW oder Bayern oder in einzelnen Städten wie Berlin oder Hamburg gut sichtbar.

Unter Umständen können Sie mit dem Makler verhandeln. Wenn Sie den Immobilienmakler umgehen und die Gebühren nicht übernehmen wollen, so ist dies leider nicht möglich. Besteht jedoch der Verdacht, dass Sie unberechtigte Forderungen bezahlt haben oder diese gestellt bekommen, so haben Sie drei Jahre Zeit, um möglicherweise zusammen mit einem Mieterverein für Klärung zu sorgen.

Höhe der Maklergebühr beim Hausverkauf / Wohnungsverkauf

Eurohaus

Das Bestellerprinzip regelt seit Juni 2015 die Übernahme der Maklerprovision.

Wenn es um den Verkauf eines Hauses oder auch einer Wohnung geht, gibt es keine gesetzliche Regelung der Gebühren.

In der Regel liegt die Maklergebühr bei 3 bis 7 % des Verkaufspreises.

Aufgrund dieser Schwankungen ist es jedoch möglich, gewisse Verhandlungen mit dem Immobilienmakler durchzuführen. Auch ist es möglich, das Honorar unter gewissen Umständen steuerlich abzusetzen.

Maklergebühren beim Hausverkauf / Wohnungsverkauf

MaklergebührWenn Sie selbst Hausverkäufer sind und einen Hauskauf anstreben, dann ändert sich für Sie durch das neue Bestellerprinzip nichts.

Das neue Gesetz bezieht sich nicht auf den Kauf von Wohnungen oder Häusern und auch nicht auf die Vermietung von gewerblichen Immobilien. Wenn Sie also ein Haus verkaufen möchten, dann ist es situationsabhängig ob die Zahlung der Provision bei Ihnen oder beim Käufer bleibt. Das gilt sowohl für Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung, nicht aber für eine Mietwohnung, die Sie erneut vermieten möchten. Hier tritt das neue Bestellerprinzip in Kraft.

Meistens ist die Übernahme der Provision abhängig des Bundeslandes.

Bundesland Häufigste Maklerprovision in Prozent vom Verkaufspreis Wer zahlt in der Regel?
Baden-Württemberg 7,14 Prozent Hälfte/Hälfte
Bayern 7,14 Prozent Hälfte/Hälfte
Berlin 7,14 Prozent Käufer
Brandenburg 7,14 Prozent Käufer
Bremen 5,95 Prozent Käufer
Hamburg 6,25 Prozent Käufer
Hessen 5,95 Prozent Käufer
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 Prozent 2,38 Prozent Verkäufer & 3,57 Prozent Käufer
Niedersachsen 4,76 – 7,14 Prozent (nach Region) Hälfte/Hälfte oder nur Käufer
Nordrhein-Westfalen 7,14 Prozent (teilweise niedriger) Hälfte/Hälfte
Rheinland-Pfalz 7,14 Prozent (teilweise niedriger) Hälfte/Hälfte
Saarland 7,14 Prozent Hälfte/Hälfte
Sachsen 7,14 Prozent Hälfte/Hälfte
Sachsen-Anhalt 7,14 Prozent Hälfte/Hälfte
Schleswig-Holstein 7,14 Prozent Hälfte/Hälfte
Thüringen 7,14 Prozent (teilweise niedriger) Hälfte/Hälfte

Maklergebühren beim Hauskauf und Wohnungskauf

Sind Sie selbst kein Verkäufer, sondern potenzieller Käufer eines Hauses, so ändert sich durch das neue Gesetz auch für Sie nichts.

Die Übernahme der Maklergebühr für die erfolgreiche Vermittlung eines Hauses oder einer Wohnung kann sowohl bei Ihnen als auch beim Verkäufer bleiben. Haben Sie sich dafür entschieden, ein Haus kaufen zu wollen und ist der Vertrag notariell abgeschlossen, so werden die Gebühren für den Immobilienmakler fällig.

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