≡ Navigation

Immobilien verkaufen: Tipps für den Verkauf

Von: Frank Schroeder • Zuletzt aktualisiert: März 2024

Immobilien-BeratungBeim Immobilienverkauf geht es darum, für ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück einen passenden Käufer zu finden. Wenn auch Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, dann rücken Sie Ihr Objekt ins rechte Licht, beachten die nachfolgenden Tipps und profitieren von einem möglicherweise höheren Verkaufspreis und einer erfolgreichen Abwicklung.

Zusammengefasst – auf einen Blick:

  • eine Immobilie kann mit Makler oder ohne Makler verkauft werden
  • je nach Situation und Bundesland wird die Makler-Provision vom Käufer, Verkäufer oder von beiden Parteien übernommen
  • eine Wertermittlung der Immobilie kann für einen höheren Verkaufspreis sorgen
  • alle Unterlagen für den Verkauf sollten vorliegen und sortiert sein
  • unter Umständen kann vor dem eigentlichen Verkauf ein Vorvertrag sinnvoll sein
  • bei einem privaten Immobilienverkauf müssen Sie sich selbstständig um alle Details des Verkaufs kümmern (Energieausweis, Bewertung, Notar usw.)
  • mit einem Makler finden Sie einen Käufer meistens zügiger, da der Makler über zahlreiche Kontakte verfügt
  • ein Makler steht Ihnen für den Verkauf kompetent zur Seite, gibt Tipps, nimmt Ihnen fast alle Arbeiten ab und kümmert sich um Kalkulationen und Einschätzungen
  • wer geerbte Immobilien verkaufen möchte, muss die eventuell anfallende Erbschaftssteuer beachten
  • beim Verkauf von Immobilien aufgrund einer Scheidung ist zu beachten, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist
  • steuerlich wird beim Verkauf einer Immobilie zwischen selbst- und fremdgenutzten Immobilien unterschieden
  • je nach Fall müssen beim Verkauf vom Käufer und/oder Verkäufer Maklerkosten, Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Energieausweis und Spekulationssteuer organisiert/bezahlt werden

Immobilien verkaufen: Wichtige Tipps

Immobilien erfolgreich verkaufenWer Immobilien verkaufen möchte, muss sich entscheiden, ob er

  • mit Makler
  • oder ohne Makler agiert.

Das Gute für Sie: Beim Verkauf von Immobilien ist es je nach Situation möglich, dass die Maklerprovision vom Käufer übernommen wird. Doch es ist ebenfalls möglich, dass diese vom Verkäufer zu tragen ist, unabhängig davon, wer den Makler beauftragt hat.

Sie können daher wählen, ob Sie beim Immobilienverkauf auf ein erfahrenes Netzwerk oder einen bekannten Makler setzen wollen, der möglicherweise in seiner Datenbank bereits geeignete Käufer besitzt. Oder aber Sie verkaufen Ihre Immobilie privat und verzichten auf die Unterstützung des Maklers. Tipps können Sie jedoch in beiden Fällen gebrauchen.

Tipps Erklärungen
Ermitteln Sie den Wert der Immobilie Wenn Sie den Preis für die Immobilie zu niedrig ansetzen, wird sie vielleicht schnell verkauft, doch leider unter Wert. Ermitteln Sie daher (ohne oder mit Makler) einen realistischen Wert der Immobilie, indem Sie ein Sachverständigengutachten anfordern oder selbst recherchieren.
Sammeln und sortieren Sie Ihre Unterlagen Noch ehe Sie oder Ihr Makler ein Exposé erstellt, sollten Sie alle Unterlagen sammeln und entsprechend sortieren. Dazu zählen beispielsweise Fotos vom Objekt, der Grundriss, Wohnflächenberechnung, Rechnungen über Investitionen, Grundbuchauszug etc.
Mit dem richtigen Preis einsteigen Wer seine Immobilie erst zu einem besonders hohen Preis (über der realistischen Einschätzung) anbietet und diesen Preis Stück für Stück reduziert, läuft Gefahr, dass Interessenten, die den Markt beobachten, das Gefühl bekommen, dass die Immobilie nicht in Ordnung ist, nicht lukrativ oder aber dass sie einfach länger warten müssen, damit sie noch billiger wird.
Bereiten Sie sich auf die Besichtigung vor Der erste Eindruck Ihrer Immobilie entsteht durch das Exposé – dieser erste Eindruck ist zwar wichtig, doch der erste Eindruck im Objekt bzw. der letzte Eindruck, ehe Ihre Interessenten wieder gehen – dieser kann entscheidend sein. Bereiten Sie sich daher auf jede Besichtigung vor. Räumen Sie die Immobilie auf, lüften Sie gut durch und fahren Sie alle Rollos hoch.
Schließen Sie einen Vorvertrag Wenn ein Käufer gefunden ist, aber gewisse Dinge noch geregelt werden müssen (beispielsweise die Streichung von Summen im Grundbuch o.ä.), dann bietet sich für Sie ein Vorvertrag an. Damit stehen Sie im Zweifel auf der sicheren Seite.

Immobilien privat verkaufen (ohne Makler)

Beratung Hausverkauf

Ein Makler kann beim Hausverkauf durchaus hilfreich sein und gute Tipps geben.

Wenn Sie sich dazu entscheiden, den Immobilienverkauf ohne Makler abzuwickeln, dann haben Sie zwar mehr Arbeit, aber auch mehr Kontrolle.

Noch ehe Sie sich dazu entschließen, Ihre Immobilie verkaufen zu wollen, sollten Sie sich umfassend informieren. Nicht nur unser Ratgeber dient hierzu als erste Anlaufstelle, sondern auch

  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Steuerberater
  • Gebäudesachverständige
  • Architekten
  • Energieberater

können eine wertvolle Stütze bei der Vorbereitung darstellen.

Bedenken Sie: Sich vor dem Immobilienverkauf rechtlich beraten zu lassen, kann zwar ein paar hundert Euro kosten, doch bei einem Rechtstreit ohne vorherige Beratung gut und gerne mehrere tausend Euro. Welche Variante ist besser?

Bestimmen Sie den Wert des Objektes

Bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen, muss Ihnen klar sein, zu welchem Verkaufspreis Sie Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück anbieten wollen.

Am sichersten sind Sie, wenn Sie den Wert der Immobilie von einem Profi schätzen lassen. In diesem Fall können Sie von einem Makler eine Immobilienbewertung anfordern.

Eine weitere Möglichkeit ist es, auf einen Gutachterausschuss zu setzen, deren Kontakt Sie von Ihrer Gemeinde erhalten. Wenn Sie einen wirklich realistischen Sach- bzw. Marktwert Ihrer Immobilie kennen, können Sie Ihre Verkaufsstrategie darauf aufbauen.

Der Marktwert einer Immobilie entscheidet sich jedoch nicht nur über die Immobilie selbst, sondern auch über die Region. Ob

  • in der Türkei
  • in Spanien
  • auf Mallorca
  • in Österreich
  • auf Sylt

Je nach Region können sich die typischen Marktpreise stark unterscheiden. Auch der Unterschied zwischen Großstadt und kleineren Städten ist teilweise sehr stark, wie man an den Preisen von

  • München
  • Hamburg
  • Leipzig
  • Berlin
  • Heilbronn
  • Remscheid
  • und Co.

erkennen kann.

Wann Sie Immobilien verkaufen sollten

Hausverkauf Unterlagen

Der Verkauf einer Immobilie sollte erst begonnen werden wenn alle Unterlagen vorliegen.

Gibt es den perfekten Zeitpunkt, um eine Immobilie zu verkaufen? Leider nein. Dennoch gibt es ein paar gute Hinweise darauf, welche Zeit geeignet ist.

  • Sie sollten erst mit dem Immobilienverkauf beginnen, wenn Sie alle Unterlagen zusammengesucht haben.
  • Sie sollten den Verkauf anstreben, noch ehe Sie (sofern gewünscht) etwas Neues gefunden haben.

Wenn Sie mit Zeitdruck an die Sache herangehen, weil Sie bereits eine neue Bleibe haben, geht Ihnen wertvoller Spielraum verloren. Am Ende kann es zu einem Notverkauf kommen, was bedeutet, dass Sie viel Geld verlieren können.

Ein weiterer Vorteil: Wenn Sie nicht darauf warten, dass Sie eine neue Immobilie gefunden haben, sondern bereits mehrere Monate vorher den Verkauf in Angriff nehmen, profitieren Sie gleich doppelt. So können Sie die Suche einerseits entspannt sehen und zweitens kennen Sie genau Ihr Budget, welches Sie für die neue Immobilie ausgeben können (da der Verkaufspreis im Bestfall bereits feststeht).

Es gibt übrigens auch die Möglichkeit, eine Immobilie nicht einfach nur zu bauen und verkaufen, sondern stattdessen zu tauschen. „Tauschen statt verkaufen“ ist hier die Devise. Auf diese Weise erhalten Sie Immobilienangebote, die sonst niemand hat – Sie wiederum bieten Ihre Immobilie ebenso zum Tausch an.

Denken Sie an den Energieausweis

Energieausweis

Um eine Immobilie zu verkaufen muss ein Energieausweis vorliegen.

Kein Immobilienverkauf ohne einen Energieausweis! Dieser Ausweis ist mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben, daher lohnt sich die Investition nicht nur, sie ist sogar Pflicht.

Auch wenn es verlockend sein kann, den Verkauf ohne Energieausweis abzuwickeln, so kann es im Nachhinein zu erheblichen Schadensersatzforderungen kommen. Werden Sanierungen fällig, die aus dem Ausweis hätten hervorgehen können, dann kann Ihnen dieses später einmal teuer zu stehen kommen.

Die Menge ist nicht entscheidend

Wenn es um die Besichtigungen geht, dann ist die Menge bzw. Anzahl in keiner Weise entscheidend. Achten Sie nicht darauf, wie viele Personen Ihr Haus oder Ihre Wohnung anschauen wollen, sondern legen Sie vielmehr Wert darauf, dass es die Richtigen sind.

Ein Besichtigungs-Tourismus gefällt meistens niemandem, daher kommt es vor allem auf ein ausführliches und aussagekräftiges Exposé an.

Käufer … die schon lange suchen die noch am Anfang ihrer Suche stehen
Beschreibung Käufer, die schon lange auf der Suche sind, möchten erst alle (!) relevanten Informationen haben, ehe sie sich auf den Weg zu einer Besichtigung machen. Käufer, die zu jeder Besichtigung fahren, stehen meistens noch am Anfang ihrer Suche.
Ihre Absicht Sie sind kaufbereit, wollen sich jedoch vorab umfassend informieren. Sie sind oft noch gar nicht kaufbereit, sondern noch in der „Findungsphase“.

Achten Sie immer darauf: Ihr Exposé spiegelt wieder, welchen Wert die Immobilie für Sie hat. Umso hochwertiger Sie dieses Exposé gestalten und umso mehr Liebe zum Detail Sie in Ihre Ausschreibung stecken, umso hochwertiger und wertvoller werden auch potenzielle Käufer die Immobilie wahrnehmen. Dies kann sich positiv auf den Verkaufspreis und einen Abschluss auswirken.

Vorteile eines Immobilienmaklers

Immobilienverkauf
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen und hierfür einen Makler einsetzen, hat dies für Sie einige Vorteile.

Die Maklerkosten müssen Sie eventuell nicht übernehmen. Je nach Lage wird diese bei einem erfolgreichen Verkauf vom Käufer oder Verkäufer übernommen.

Wissenswert: Anders sieht es bei der Vermietung aus. Hier trägt seit dem Bestellerprinzip in 2015 die Person die Kosten der Provision, die den Makler beauftragt hat.

Besonderer Vorteil beim Immobilienverkauf mit einem Makler ist die Frage der Zielgruppe. Wenn Sie privat eine Wohnung oder ein Haus verkaufen, bleibt Ihnen eine bestimmte Auswahl an Möglichkeiten, um Ihre Immobilie zu vermarkten.

Zahlreiche Kontakte

Haus zu verkaufen

Die nachfolgenden Tipps sollten beim Hausverkauf beachtet werden.

Ein Makler besitzt dagegen (im Normalfall) bereits ein großes Netzwerk aus Kontakten. Darunter sind möglicherweise auch Kontakte, die Sie mit einer privaten Suche und entsprechenden Ausschreibungen überhaupt nicht erreichen könnten.

Denken Sie diesbezüglich an Ärzte, Führungskräfte und Co., die eventuell nur sehr wenig Zeit haben und ausschließlich eine Immobilie suchen, die durch einen Makler vermittelt wird (= Zeitersparnis für die Käufer).

Auf der anderen Seite sollten Sie betrachten, welche Zielgruppe Sie erreichen, wenn Sie Ihre Immobilie privat verkaufen. In der Regel suchen Personen nach Privat-Immobilien, die ein wenig Geld sparen möchten.

Das ist nicht verwerflich und auch ganz normal. Sie als Verkäufer möchten jedoch nicht, dass an Ihrer Immobilie gespart wird, daher ist die Zielgruppe, die ein Makler erreichen kann, für Sie deutlich lukrativer.

Ihre Vorteile

Wenn Sie beim Immobilien verkaufen auf die Unterstützung eines Maklers setzen, profitieren Sie außerdem von

  • einer kompetenten Hilfe an Ihrer Seite
  • jeder Menge Ratschläge und Tipps
  • weniger Zeitaufwand für Sie selbst
  • eine bessere Kalkulation, Einschätzung und Vorbereitung

Im Bestfall spiegeln sich diese Vorteile auch beim Verkaufspreis wider, den Ihre Immobilie schlussendlich erzielt.

Immobilien aus Erbschaft verkaufen

Ob privat oder über einen Makler – wenn Sie eine Immobilie verkaufen wollen, die aus einer Erbschaft stammt, müssen Sie zusätzliche Dinge beachten. Wenn Sie als Erbe eingesetzt sind, dann müssen Sie innerhalb von drei Monaten das Finanzamt informieren, wenn Ihnen eine Immobilie vermacht wurde. Schieben Sie dies nicht auf die lange Bank, da Ihnen sonst eine Strafe aufgrund von Steuerhinterziehung droht.

Als Erbe dürfen Sie auf einen Freibetrag setzen, für den keine Steuern fällig werden. Das bedeutet, dass Sie diesen Freibetrag ganz einfach von der Erbschaft abziehen können.

Auf diese Summe, die nach Abzug des Freibetrags übrigbleibt, zahlen Sie Erbschaftssteuer. Bezüglich der Höhe des Freibetrags kommt es darauf an, in welchem Verhältnis Sie zum Verstorbenen standen.

Verwandtschaftsverhältnis Freibetrag
Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner 500.000 Euro
Kinder oder Stiefkinder 400.000 Euro
Enkel 200.000 Euro
Eltern oder Großeltern 100.000 Euro
alle weiteren Erben 20.000 Euro

Eine Beispiel-Rechnung: Wenn Sie von Ihrem Vater ein Haus erben, welches einen Marktwert von 450.000 Euro besitzt, dann steht Ihnen als Sohn oder Tochter ein Freibetrag von 400.000 Euro zu. Auf die verbliebenen 50.000 Euro müssen Sie Erbschaftssteuer zahlen. Erben Sie genau dieses Haus jedoch von Ihrem Onkel, dann können Sie nur 20.000 Euro abziehen und müssen von 430.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen.

Der Steuersatz

Was die Erbschaftssteuer betrifft, so werden Erben in drei Steuerklassen unterteilt. Diese Klassen sind unabhängig von der Lohnsteuerklasse, die mit Ihrem Gehalt zusammenhängt. Stattdessen geht es auch hierbei um den Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen.

  • Steuerklasse I: In dieser Steuerklasse finden sich alle Ehegatten, Kinder und Stiefkinder, Enkel und Urenkel, Eltern und Großeltern.
  • Steuerklasse II: In dieser Steuerklasse finden sich alle Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und alle geschiedenen Ehepartner.
  • Steuerklasse III: In dieser Steuerklasse finden sich alle anderen Erben.

Je nachdem, in welcher Steuerklasse Sie sich befinden, werden verschiedene Prozente an Steuern fällig.

Erbschaft (nach Abzug des Freibetrags) Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
bis 75.000 Euro 7 % 15 % 30 %
bis 300.000 Euro 11 % 20 % 30 %
bis 600.000 Euro 15 % 25 % 30 %
bis 6.000.000 Euro 19 % 30 % 30 %
bis 13.000.000 Euro 23 % 35 % 50 %
bis 26.000.000 Euro 27 % 40 % 50 %
mehr als 26.000.000 Euro 30 % 43 % 50 %

Bleiben wir beim Beispiel von einem Haus, das einen Marktwert von 450.000 Euro besitzt. Sie haben dieses Haus von Ihrem Vater geerbt und müssen auf 50.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen. Da Sie hiermit unter der Grenze von 75.000 Euro liegen und in Steuerklasse I fallen, werden 7 % von 50.000 Euro fällig. Das macht 3.500 Euro. Erben Sie das Haus (450.000 Euro) von Ihrer Tante, dann müssen Sie auf 430.000 Euro Steuern zahlen und fallen in Steuerklasse II. Dies macht eine Steuer von 107.500 Euro.

Steuerbefreiung durch Ausnahmen

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen Sie eine Immobilie steuerfrei erben. Wenn Ihr Partner verstorben ist und Sie im Eigenheim verbleiben, dann ist die Immobilie für Sie steuerfrei. Voraussetzung ist, dass Sie die nächsten zehn Jahre in diesem Haus oder der Wohnung bleiben und diese vor Ablauf der Zeit nicht verkaufen oder vermieten. Diese Möglichkeit gilt auch für Kinder. Bei verwitweten Partnern gibt es keine Einschränkung, was den Wert und die Immobiliengröße angeht – bei Kindern ist das Objekt nur bis 200 Quadratmeter (und unter der genannten weiteren Auflage) steuerfrei.

Immobilien bei Scheidung verkaufen

Hausverkauf Gesetzeslage

Beim Verkauf einer Immobilie aufgrund einer Scheidung ist vieles zu beachten.

Wer sich gemeinsam mit dem Partner ein Haus oder eine Wohnung kauft, sollte sich diesen Schritt gut überlegen. Eine eigene Immobilie kann bei einer möglichen Scheidung sehr schnell ins Geld gehen.

In der Regel ist es so, dass einer der beiden Partner aus dem Eigenheim auszieht. Nun bleibt die Frage, ob die Immobilie dennoch haltbar ist und die Kosten getragen werden können oder ob das Haus oder die Wohnung verkauft werden muss.

Wenn sich Eltern um ein Haus streiten

Wenn Paare mit Kind ein Haus besitzen und sich scheiden lassen wollen, dann kommt es bei einem Streit darauf an, bei dem was Kind lebt. Das betreuende Elternteil hat Anspruch darauf, zunächst einmal in der Wohnung oder im Haus zu verbleiben, da das Wohl des Kindes an erster Stelle steht. Wenn kein Kind die Sache entscheidet, dann kommt es alternativ darauf an, wer mehr auf die Immobilie angewiesen ist.

Generell ist es so, dass eine Immobilie, die während der Ehezeit gekauft wurde, ein Vermögenswert ist. Dieser wird in die Berechnung eines Zugewinnausgleichs miteinbezogen.

Wenn beide Ehepartner im Grundbuch eingetragen sind, dann gehört ihnen auch das Objekt genau zur Hälfte. Wenn ein Partner im Haus oder der Wohnung verbleibt, muss dieser Partner dem jeweils nicht wohnhaften Partner die Hälfte vom Verkehrswert bezahlen.

Alternative Möglichkeiten:

  • eine Ratenzahlung
  • eine Versteigerung
  • ein Immobilienverkauf

Doch darf ein Haus ganz einfach verkauft werden, wenn sich einer der Partner vom anderen trennt? Nein, so einfach ist es nicht. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist es so, dass dieser wesentliche Vermögensbestand nur durch Zustimmung des Ehepartners veräußert werden darf. Wenn Sie als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, dann können Sie das Haus jedoch auch verkaufen, wenn Ihr Partner nicht einverstanden ist.

In diesem Fall müssen jedoch aufgrund des Zugewinnausgleichs entsprechende Ausgleichszahlungen erfolgen.

Dennoch: Das Geschäft ist kein Gutes, denn bei einer Scheidung werden Immobilien meistens sehr zügig verkauft, damit teilweise unter Wert. Sobald die Immobilie verkauft ist, wird er Erlös hieraus, aber auch die Schulden aus der Ehe, aufgeteilt. In diesem Fall ist es nicht relevant, ob ein Partner oder beide Partner im Grundbuch eingetragen sind.

Wenn ein Partner bleibt

Wenn die Immobilie nicht verkauft wird, dann erhält die Person, die auszieht, eine Art Abfindung. Diese bemisst sich am Marktwert der Immobilie und an dem Eigentumsanteil, der beurkundet ist.

So müssen beide Parteien, sofern ihnen das Haus zu jeweils 50 % gehört,

  • die Hälfte der Kreditraten
  • und die Hälfte der Grundsteuer

übernehmen. Der Partner, der im Haus verbleibt, zahlt dagegen alleinig die Nebenkosten. Wichtig ist außerdem die Regelung, wie die Finanzierung bei der Bank zukünftig aussieht und ob eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist. Auch hier ist ein Besuch bei der Bank – im Bestfall mit beiden Partnern – ratsam.

Steuern, Nebenkosten und Abgaben

Innenausstattung LuxusvillaWenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen und dabei keine Scheidung oder ein Erbe verantwortlich ist, dann gibt es für Sie bestimmte Dinge, die Sie beachten sollten.

Steuerlich unterscheidet man hierbei zwischen

  • einer eigengenutzten Immobilie
  • und einer fremdgenutzten Immobilie

Wenn Sie Immobilien verkaufen, dann sind diese privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG steuerpflichtig. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Spekulationsfrist (10-Jahresfrist) abgelaufen ist oder wenn Sie das Haus vorher selbst genutzt haben.

Hausverkauf

Wir eine Immobilie verkauft dann ist sie nach § 23 EStG steuerpflichtig.

Treten diese beiden Fälle nicht ein, so sind Steuern fällig. Diese hängen unter anderem davon ab, wie sich der Wert der Immobilie entwickelt hat und wie Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz aussieht.

Je nachdem, ob Sie die Immobilie vermietet, selbst bewohnt oder sogar gleich mehrere Immobilien veräußern wollen, ergeben sich verschiedene steuerliche Situationen für Sie. Hierbei ist es ratsam, einen steuerlichen Berater einzusetzen.

Wenn Sie eine Immobilie auf Rentenbasis verkaufen, dann ergeben sich für Sie spezielle Steuervorschriften. Dies bedeutet, dass Sie gegenüber der Besteuerung aus Kapitalerträgen Vorteile als Verkäufer haben.

Kosten, die Sie übernehmen müssen

Wenn der Fall eintritt, dass der Käufer für die Maklerprovision zuständig ist, so gibt es dennoch gewisse Kosten, die Sie als Verkäufer übernehmen müssen.

Kosten Beschreibung
Notarkosten Um ein Haus zu verkaufen, ist der Einsatz eines Notars notwendig. Oft werden die Notarkosten vom Käufer komplett übernommen, es kann jedoch sein, dass auch für Sie 1 bis 1,5 % vom Kaufpreis fällig werden. Es kann jedoch sein, dass Sie die Löschung von Rechten Dritter bezahlen müssen. Auch wenn doch kein Verkauf zustande kommt, Sie den Notar allerdings beauftragt haben, dann müssen Sie alle oder einen Teil der Notarkosten dennoch übernehmen.
Grunderwerbssteuer Diese Kosten werden in der Regel vollständig vom Käufer bezahlt. Generell sind jedoch Käufer und Verkäufer Gesamtschuldner. Wenn der Käufer die Grunderwerbssteuer daher nicht fristgerecht bezahlt, so ist es möglich, dass sich das Finanzamt an den Verkäufer wendet (auch wenn vereinbart wurde, dass der Käufer die Steuer zahlt).
Energieausweis Für die Erstellung eines Energieausweises sind Sie gesetzlich verpflichtet. Diese Kosten müssen Sie alleine übernehmen. In der Regel betragen sie durchschnittlich ca. 300 Euro.
Spekulationssteuer Wenn Sie Ihre Immobilie vor 10 Jahren oder vor noch längerer Zeit gekauft haben oder sofern Sie das Haus selbst bewohnt haben, fällt für Sie keine Spekulationssteuer ab.

Insgesamt bleibt zu sagen, dass die meisten Kosten, die beim Immobilien verkaufen anfallen, zwar vom Käufer getragen werden, aber dass dennoch gewisse Kosten auf Sie zukommen oder zukommen könnten. Seien Sie daher vorbereitet.

In vielen Fällen wird allerdings auch die Provision für Sie fällig, wobei dies meistens nach dem Bundesland geregelt ist. Dabei gilt:

Bundesland Häufigste Maklerprovision in Prozent vom Verkaufspreis Wer zahlt in der Regel?
Baden-Württemberg 7,14 Prozent Hälfte/Hälfte
Bayern 7,14 Prozent Hälfte/Hälfte
Berlin 7,14 Prozent Käufer
Brandenburg 7,14 Prozent Käufer
Bremen 5,95 Prozent Käufer
Hamburg 6,25 Prozent Käufer
Hessen 5,95 Prozent Käufer
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 Prozent 2,38 Prozent Verkäufer & 3,57 Prozent Käufer
Niedersachsen 4,76 – 7,14 Prozent (nach Region) Hälfte/Hälfte oder nur Käufer
Nordrhein-Westfalen 7,14 Prozent (teilweise niedriger) Hälfte/Hälfte
Rheinland-Pfalz 7,14 Prozent (teilweise niedriger) Hälfte/Hälfte
Saarland 7,14 Prozent Hälfte/Hälfte
Sachsen 7,14 Prozent Hälfte/Hälfte
Sachsen-Anhalt 7,14 Prozent Hälfte/Hälfte
Schleswig-Holstein 7,14 Prozent Hälfte/Hälfte
Thüringen 7,14 Prozent (teilweise niedriger) Hälfte/Hälfte
{ 0 comments… add one }

Leave a Comment