Ob Kauf, Verkauf oder Vermietung: Wer für eine Wohnung oder ein Haus Maklergebühren zahlt, kann die Kosten unter gewissen Umständen von den Steuern absetzen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, um Maklergebühren steuerlich geltend machen zu können und wie Sie die Gebühren in der Steuererklärung ausweisen, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Wann eine Provision steuerlich absetzbar ist
Wenn Sie aus beruflichen Gründen in eine neue Mietwohnung ziehen müssen, dann können Sie die Maklergebühren absetzen. Dies gilt jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen und auch nur in einigen Situationen.
Haus zum Kauf | Haus zur Miete | Wohnung zum Kauf | Wohnung zur Miete | |
Berufsbedingt | nicht absetzbar | absetzbar | nicht absetzbar | absetzbar |
Nicht berufsbedingt | nicht absetzbar | nicht absetzbar | nicht absetzbar | nicht absetzbar |
Zusammengefasst: Mieten Sie eine Wohnung oder ein Haus aus beruflichen Gründen, dann ist die Maklerprovision steuerlich absetzbar. Kaufen Sie sich ein Haus oder eine Wohnung, dann können Sie die Kosten für den Immobilienmakler nicht von den Steuern absetzen, da die Provision zu den Anschaffungskosten zählt und daher nicht absetzbar sind. Einen Umzug steuerlich absetzen, wenn dieser beruflich bedingt stattfindet, ist daher möglich. Ob ein Hauskauf steuerlich absetzbar ist, müssen wir allerdings leider verneinen.
Es gibt allerdings viele Details, auf die Sie achten müssen, damit eine Maklerprovision steuerlich absetzbar ist. So können Sie zwar beispielsweise bei einem privaten Umzug keine Maklerkosten absetzen, aber immerhin die Handwerkerkosten, wenn Renovierungen in der neuen Unterkunft anfallen. Diese werden in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung eingetragen.
Wann ein Umzug berufsbedingt ist
Die Frage aller Frage, um zu klären, ob ein Umzug bzw. die Maklerprovision steuerlich absetzbar ist: Was genau bedeutet „berufsbedingt“? Einen neuen Job zu bekommen und anschließend umziehen zu wollen, ist leider nicht ausreichend, damit Sie Ihren Umzug von der Steuer absetzen können.
Entscheidend sind stattdessen die folgenden Fälle:
- Ihr Arbeitsweg verkürzt sich durch den Umzug erheblich – um mindestens eine Stunde pro Tag.
- Sie sind aus dem Ausland zurückgekehrt oder arbeiten aufgrund eines neuen Jobs in Deutschland, wofür hierzulande eine Wohnung benötigt wird.
- Ihre Arbeitsbedingungen verbessern sich für Sie stark. Das gilt jedoch nur in Ausnahmefällen und meistens bei Personengruppen wie Ärzten, die näher zur Klinik ziehen, um beispielsweise Patienten eine bessere Betreuung zu gewährleisten.
- Sie benötigen eine Zweitwohnung aufgrund Ihrer Arbeitsstelle.
- Sie brauchen eine Dienstwohnung, die betrieblich bedingt (zum Beispiel als Hausmeister) gemietet wird.
Wenn Sie die Maklergebühren absetzen wollen und eine der genannten Voraussetzungen dafür erfüllen, dann achten Sie zudem darauf, wann Sie Ihren Vertrag für die Wohnung unterschreiben.
Sie sollten zumindest einen Arbeitsvertrag in der neuen Stadt besitzen, ehe Sie den Mietvertrag unterschreiben. Sonst ist es möglich, dass der Umzug nicht beruflich bedingt gewertet wird und Sie die Kosten für den Immobilienmakler trotz Erfüllung der Voraussetzungen nicht von den Steuern absetzen können.
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob bei Ihnen berufliche Gründe geltend gemacht werden könne, fragen Sie Ihren Steuerberater. Ein auf Immobiliensteuerrecht spezialisierter Steuerberater wird meistens einen Weg finden und:
- Maklergebühren steuerlich absetzen bei Kauf
- Maklergebühren steuerlich absetzen bei Verkauf
- Maklergebühren steuerlich absetzen bei Vermietung
Umzugskostenpauschale
Ist Ihr Umzug tatsächlich beruflich bedingt und können Sie nicht nur die reinen Umzugskosten von der Steuer absetzen, wie beispielsweise
- Transport
- Spedition
- Maklergebühren
- eventuell doppelte Miete
- eventuell anfallende Nachhilfeunterricht für Ihr Kind
Beim Finanzamt ist es zudem möglich, eine sogenannte Umzugskostenpauschale einzureichen. Diese Pauschale umfasst die vielen „Kleinigkeiten“, die bei einem Umzug generell anfallen, aber nicht extra durch Einzelnachweise belegt werden müssen.
Anspruch auf diese Pauschale haben Sie, wenn der Umzug
- aus beruflichen Gründen
- aufgrund einer außergewöhnlichen Belastung
nötig ist. Dies können beispielsweise eine Krankheit oder eine Behinderung sein. Es ist außerdem notwendig, dass der neue Lebensmittelpunkt zum neuen Wohnort verlegt wird, sodass auch eine doppelte Haushaltsführung möglichst vermieden wird.
Als Umzugspauschale gelten auch Kleinigkeiten, wie das Trinkgeld für Umzugshelfer oder die Ummeldegebühren, die für PKW, Ausweis und Telefon anfallen.
Die Pauschale selbst beläuft sich auf 1.390 Euro, wenn Sie verheiratet sind. Bei Ledigen liegt der Wert bei 695 Euro plus 306 für jede zusätzliche Person in Ihrem Haushalt. Für den eventuellen Nachhilfeunterricht gibt es dagegen gesonderte und zusätzliche Sätze. Wenn Sie nachweisen können, dass Ihre Umzugskosten höher ausgefallen sind, so können Sie natürlich auch die tatsächlich angefallenen Kosten absetzen. Reichen Sie hierfür alle Rechnungen und Belege bei Ihrem Finanzamt ein.
Werbungskosten für Vermieter absetzbar
Wenn Sie keine Wohnung mieten wollen, sondern selbst als Vermieter fungieren, dann stehen Ihnen ebenfalls Möglichkeiten zur Verfügung, Kosten von den Steuern abzusetzen.
Hierbei handelt es sich um sogenannte Werbungskosten, die Folgendes beinhalten:
Kosten für … | Finanzierung | Renovierung und Instandhaltung | Nebenkosten | Abschreibungen |
Beschreibung | Dazu zählen vorrangig Schuldzinsen, die Sie für den Bau, Erwerb oder größere Renovierungen zahlen müssen | Kosten zur Renovierung oder Instandhaltung Ihrer Immobilie | Dies beinhaltet die Nebenkosten, die mit Ihrem Haus- und Grundbesitz in Zusammenhang stehen. | Das betrifft die Abschreibungen, die Sie für die Herstellungs- oder Anschaffungskosten erhalten. |
Da das Thema der Werbungskosten sehr umfangreich und detailliert ist, empfehlen wir Ihnen eine steuerliche Beratung. So können Sie durch das rechtzeitige Planen von Zahlungen und auch Maßnahmen für Ihre Objekte bestimmen, zu welchen Zeitpunkten die Werbungskosten anfallen und auf diese Weise die steuerlichen Belastungen bestimmter Jahre entsprechend beeinflussen.
Maklergebühren und –provision
Seit dem 1. Juni 2015 gilt für die Vermietung von Häusern und Wohnungen das neue Bestellerprinzip. Dieses besagt, dass die Person die Provision des Maklers bezahlen muss, die den Auftrag erteilt hat.
- Vermieter beauftragt Makler: Wenn der Vermieter einen passenden Mieter sucht und für die Suche einen Makler beauftragt, dann übernimmt der Vermieter durch das neue Bestellerprinzip die Kosten für die Provision.
- Mieter beauftragt Makler: Sucht ein Mieter nach einem Haus oder einer Wohnung und beauftragt für diese Suche einen Makler, dann übernimmt bei Erfolg der Mieter die Provision.
Beim Hauskauf bzw. Hausverkauf gibt es dagegen keine Änderungen. Nach wie vor ist entweder der Käufer oder der Verkäufer dafür zuständig, den Immobilienmakler zu bezahlen.
Zusammengefasst – auf einen Blick:
- neues Bestellerprinzip seit 1. Juni 2015
- Provision bei der Vermietung muss von der Person bezahlt werden, die den Makler offiziell beauftragt hat
- beim Hauskauf gibt es keine Änderungen
- Provisionen lassen sich unter gewissen Umständen von der Steuer absetzen, beispielsweise wenn ein Umzug berufsbedingt ist
- ein Umzug ist berufsbedingt, wenn verschiedene Kriterien erfüllt sind, unter anderem eine starke Verkürzung des Arbeitsweges
- bei einem berufsbedingten Umzug werden nicht nur die Umzugskosten abgesetzt, sondern auch Maklergebühren, Spedition und weitere Kosten
- es ist möglich, in diesem Fall eine Umzugskostenpauschale beim Finanzamt einzureichen
- auch als Vermieter können Sie situationsbedingt Werbungskosten absetzen
- Weitere Informationen erhalten Sie z.B. auf https://www.betriebsausgabe.de/.
Als Selbstständiger kannst du ALLE Ausgaben absetzen, die betriebsbedingt sind, also für den Erhalt oder die Entwicklung deines Geschäftes nötig sind. Die Provision für einen Umzug aus privaten Gründen (also Wohnort wechseln) wird da wohl eher keine Betriebsausgabe sein denke ich.
Aber zur Sicherheit solltest du deinen Steuerberater fragen!!!
Kann man auch als Selbstständiger den Umzug und die Maklergebühren von der Steuer absetzen? Man kann es ja “berufsbedingt” nennen, wenn man selbst keine Zeit hat nach einem Haus zu suchen und dafür einen Makler beauftragen muss. Oder?