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Gewerblicher Grundstückshandel

Von: Frank Schroeder • Zuletzt aktualisiert: März 2024

Als Faustregel gilt, dass wenn ein Eigentümer mehr als 3 Immobilien innerhalb von 5 Jahren erwirbt, erstellt oder veräußert handelt er aus der Sicht des Finanzamtes gewerblich und fällt somit unter die steuerlichen Regelungen des gewerblichen Grundstückhandels. Der Eigentümer muss dann für alle Einkünfte aus diesen Immobilien Einkommenssteuer und Gewerbesteuer abführen.Wenn ein Eigentümer weniger als 3 Immobilien innerhalb von 5 Jahren erwirbt und der veräußert sind diese Einnahmen in der Regel steuerfrei, solange die Spekulationsfrist eingehalten wurde. Der Erwerb einer Immobilie mit einer Gewinnerzielungsabsicht kann vom Finanzamt auch innerhalb der oben genannten Regelung als gewerblich eingestuft werden und somit auch steuerpflichtig werden. Dasselbe gilt, wenn beim Kauf der Immobilie bereits eine Verkaufsabsicht besteht.

Wichtig: Das Finanzamt kann bei einzelnen Fällen auch von diesen Regelungen abweichen. Im Zweifelsfall müssen Sie sich durch ihren Steuerberater entsprechend beraten lassen.