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Grundbuchausdruck

Von: Frank Schroeder • Zuletzt aktualisiert: März 2024

Bei einem Grundbuchauszug oder auch Grundbuchausdruck handelt es sich es um Auszug aus einem bestimmten Grundbuch. In der Regel bezieht sich ein Ausdruck bzw. Auszug auf ein Blatt im Grundbuch und somit auch auf ein Grundstück.

Wann benötige ich den Grundbuchausdruck?

Verkauf einer Immobilie

Da das Grundbuch unter anderem alle Eigentumsverhältnisse an Grundstücken enthält, ist es insbesondere beim Verkauf geeignet, den Nachweis zu erbringen, dass Sie wirklich der Eigentümer ihrer Immobilie sind. Wenn Sie einen Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragen, wird er für Sie diesen Grundbuchauszug anfordern. Dieser Service wird bei einer Beauftragung des Maklers kostenlos angeboten.

Kauf einer Immobilie

Wenn Sie sich für den Kauf einer bestimmten Immobilie interessieren, ist es immer ratsam sich den entsprechenden aktuellen Grundbuchauszug vom Makler oder direkt vom Eigentümer vorlegen zu lassen. Er enthält neben den tatsächliche Eigentumsverhältnissen Informationen, die ihre Kaufentscheidung noch beeinflussen können. So sehen Sie hier welche Lasten wie z.B. Wege- oder Nutzungsrechte vorliegen oder auch welche Schulden noch auf dem Grundstück lasten.

Finanzierung einer Immobilie

Wenn Sie eine Immobilienfinanzierung abschließen möchten, wird die Bank ebenfalls Einsicht in das Grundbuch nehmen wollen. Neben den laufenden Hypotheken sind für die Bank vor allem auch bestimmte bestehende Rechte interessant, die den Wert des Grundstückes beeinflussen können

Wie und wo bekomme ich einen Grundbuchauszug

Jedes Grundbuchamt hat eine Geschäftsstelle, bei Sie persönlich oder per Brief einen Grundbuchausdruck für ein bestimmte Grundstück beantragen können. Dafür reicht in der Regel ein formloses Schreiben, in dem Sie die Adresse des Grundstücks und wenn bekannt das Flurstück auf dem sich das Grundstück befindet bzw. die Flurnummer des Grundstücks angeben. In der Geschäftsstelle wird ihnen meist auch ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt.

Grundsätzlich sind die Informationen im Grundbuch öffentlich und  damit für jeden einsehbar. Allerdings muss die Person, die einen Grundbuchausdruck beantragt gegenüber dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dabei gilt, dass Sie als Eigentümer des Grundstücks immer ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft haben. Bei weiteren Interessengruppen muss dieses Interesse jeweils gegenüber dem Grundbuchamt erklärt werden. Leider ist die Beantragung online bisher nur bei sehr wenigen Grundbuchämtern möglich. Häufiger gibt es aber die Möglichkeit den Antrag per Email an die zuständige Stelle zu schicken.

Was kosten ein Grundbuchauszug?

Je nach Bundesland fällt für einen Grundbuchausdruck eine Gebühr zwischen 10€  und 18€ an. Entscheidend ist hier ob Sie einen unbeglaubigten oder einen beglaubigten Ausdruck benötigen. Eine weitere Alternative sind spezielle Anbieter, die den notwendigen Behördengang für Sie übernehmen. Allerdings müssen Sie hier mit für einen einfachen Auszug mit deutliche höheren Kosten rechnen.