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Grundpfandrecht

Von: Frank Schroeder • Zuletzt aktualisiert: März 2024

Der Eintrag eines Grundpfandrechtes im Grundbuch findet sich sehr häufig bei Grundstücken oder Immobilien, dessen Erwerb durch ein Darlehen finanziert wurde. Bei einem Grundpfandrecht handelt es sich um ein so genanntes Pfandrecht, dass sich auf Grundstück oder grundstücksgleiche Rechte bezieht. Wichtig werden diese besonderen Rechte an einer Immobilie dann, wenn der Eigentümer also der Kreditnehmer keine Zinsen oder Tilgungsraten an die Bank zahlen, die ihm den Kredit gewährt hat. In diesem Fall kann die Bank den Verkauf der Immobilie veranlassen und den entstehenden Verkaufserlös zur Tilgung des Kredites verwenden. Dieser Verkauf der Immobilie  durch die Bank erfolgt in der Regel im Rahmen einer so genanten Zwangsvollstreckung. In der Praxis heißt dies oft, dass die Immobilie im Auftrag der Bank versteigert wird. Bei einer vermieteten Immobilie kann sich die Bank auch dazu entschließen, das Haus oder die Wohnung unter eine so genannte Zwangsverwaltung zu stellen. In diesem Fall wird die Immobilie nicht verkauft. Die Bank verwendet dann die entstehenden Mieteinnahmen zur Tilgung des Kredits.

Der Zweck dieses Grundpfandrechtes ist die Sicherung des Kredits, der von der Bank für den Erwerb der Immobilie gewährt wurde. Es ist allerdings auch möglich, dass Kredite oder Darlehen für andere Zwecke mit einem Grundpfandrecht abgesichert werden. Die Bestellung eines Grundpfandrechtes, also die Übertragung des Rechtes vom Kreditnehmer auf die Bank erfolgt in einem Sicherungsvertrag, der ein Teil des Kreditvertrages ist. Allerdings ist die Bestellung des Grundpfandrechts durch die Bank erst wirksam, wenn diese in der entsprechenden Abteilung des Grundbuchs durch das Grundbuchamt eintragen wird. Das Grundpfandrecht wird damit auch erst unwirksam, wenn es aus dem Grundbuch entsprechend gelöscht wurde. Ein potentieller Käufer einer Immobilie kann also schnell prüfen ob bei der fraglichen Immobilie ein Grundpfandrecht einer Bank besteht oder nicht. Dazu benötigt er nur den aktuellen Grundbuchausdruck der Immobilie. Durch das Grundpfandrecht hat die Bank nicht nur den Zugriff auf das Grundstück und die Gebäude auf diesem Grundstück, es umfasst genauso alle wesentlichen Bestandteile und das Zubehör. So gehören die Einnahmen bei Vermietung oder Verpachtung genauso dazu, wie die Entschädigung der Versicherung bei einem Schaden. Dies betrifft insbesondere auch die Gebäudeversicherung und sonstige Schadensversicherungen.