≡ Navigation

Denkmalschutzabschreibung

Von: Frank Schroeder • Zuletzt aktualisiert: April 2024

Wenn Sie eine denkmalgeschützte Immobilie gekauft haben oder kaufen möchten, können Sie diese Investition unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich wirksam abschreiben. Es handelt sich hier um die Denkmalschutzabschreibung. Erfahren Sie in diesem Artikel welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, worin  ihr Vorteil liegt und warum die Denkmalschutzabschreibung auch interessant für Sie ist, wenn Sie die Immobilie selbst nutzen möchten.

Wie funktioniert die Denkmalschutzabschreibung?

Im Unterschied zu Abschreibung für Abnutzung können Sie bei einer denkmalgeschützten Immobilie weitere Ausgaben geltend machen und zu ihrem Vorteil auch schneller abschreiben. Wenn Sie die denkmalgeschützte Immobilie als Kapitalanlage erworben haben können, Sie neben die Anschaffungskosten für die Gebäudesubstanz mit der regulären Abschreibung für Abnutzung je nach Baujahr der Immobilie steuerlich geltend machen. Zusätzlich ist bei einem Baudenkmal die Abschreibung der anfallenden Modernisierungskosten möglich. Diese können über den vergleichsweise kurzen Zeitraum von 8 Jahre mit 9% jährlich abgeschrieben werden. Danach ist weitere 4 Jahre eine Abschreibung mit 7% möglich.

Wenn Sie die denkmalgeschützte Immobilie nach der Modernisierung selbst nutzen möchten, können Sie die Sanierungskosten über 10 Jahre mit 9% jährlich steuerlich geltend machen. Dies gilt bei selbst genutzten Immobilien aber nur für die Modernisierungskosten.