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Energieausweis

Von: Frank Schroeder • Zuletzt aktualisiert: März 2024

Wenn Sie ihre Immobilie verkaufen möchten, sollten Sie sich neben den anderen notwendigen Unterlagen und  Dokumenten auch in jeden Fall an einen gültigen Energieausweis denken. Denn potentielle Käufer können eine Kopie dieses Dokuments verlangen. Wenn Sie dann keinen gültigen Ausweis haben, kann es unter Unterständen teuer für Sie werden, da dies mit hohen Geldstrafen geahndet wird. Erfahren Sie im folgenden Text, was Sie über den Energieausweis wissen müssen, welche Arten des Energieausweises es gibt und welche Aussage Sie von einem Energieausweis ablesen können.

Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis muss rechtlich auf Grundlage der Energieeinsparverordnung (EnEV) für jedes Wohngebäude erstellt werden. Dies gilt sowohl bei der Errichtung als auch bei der Änderung oder Erweiterung von bestehenden Gebäuden.  Ausgenommen von dieser Regelung sind Gebäude mit geringer Nutzfläche, weniger als 50qm und Baudenkmäler. Teil des Ausweises sind neben bestimmten Kennwerten, die den Energieverbrauch betreffen, Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizinz, die einfach und kostengünstig umgesetzt werden können.Der Eigentümer des Gebäudes muss diesen Energieausweis einem potentiellen Käufer, Mieter oder Pächter auf Verlangen vorlegt werden. Bei Verstoß gegen diese Pflicht muss der Eigentümer mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.Unterschieden wird in zwei verschiedene Methoden zur Ermittlung der Kennwerte. Eine Möglichkeit ist die Berücksichtigung des Energieverbrauchs, die andere Möglichkeit ist Berechnung auf Grundlage des Energiebedarfs

Bedarfsausweis

Die Erstellung eines Energieausweis durch den Energiebedarf der Immobilie ist für alle Neubauten verpflichtend. Dies gilt genauso für alle Altbauten, bei denen der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde und diese damit noch nicht die an diesem Datum in Kraft getretene Wärmeschutzverordnung einhalten. Die Erfassung der notwendigen Daten ist durch den Eigentümer möglich.

Verbrauchsausweis

Für alle Gebäude die Wärmeschutzverodnung vom 1.11.1977 einhalten kann der Energieausweis auch auf Grundlage von Verbrauchsdaten erstellt werden. Die Grundlage bildet hier der witterungsbereinigte Energieverbrauch. Für Wohngebäude wird hier der Energieverbrauch der Heizung und der Warmwasserbereitung in Kilowattstunden pro Jahr/ Quadratmeter errechnet. Aus den letzten drei  Heizkostenabrechnungen  wird dieser Durchschnitt gebildet.

Aussage des Energieausweis

Der Energieausweis eines Gebäudes lässt keine direkten Rückschlüsse über die tatsächlich anfallenden Energiekosten zu. Dies hängt hauptsächlich mit der Berechnungsgrundlage zusammen, die auf dem sog. Normklima und der Normnutzung ausgeht. Hier handelt es sich nicht um die tatsächlichen klimatischen Bedingungen am Standort des Gebäudes bzw. um das bisherige Nutzerverhalten. Da diese Faktoren aber einen großen Einfluss auf den Energieverbrauch haben, können die ermittelten Werte nur als Orientierung gesehen werden. Dennoch kann der Energieausweis als erster Anhaltspunkt gesehen werden, wenn Sie wissen möchten wie es um die Wärmedämmung oder den Energieverbrauch eines Gebäudes bestellt ist.