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Grundsteuer

Von: Frank Schroeder • Zuletzt aktualisiert: März 2024

Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf Eigentum an Grundstücken erhoben wird. Die Berechnung basiert grundsätzlich auf dem Wert des Grundstücks. Allerdings wird hier nicht der aktuelle Wert, sondern der sogenannte Einheitswert als Berechnungsgrundlage genutzt. Dieser Einheitswert eines Grundstücks kann erheblich vom tatsächlichen Wert abweichen. Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dieser Werte seit 1964 bzw. 1935 nicht mehr an die aktuellen Verhältnisse angepasst wurden. Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus der Multiplikation des festgestellten Einheitswertes mit der Grundsteuermesszahl. Im Prinzip gibt diese Zahl wie viele Tausendstel des Einheitswertes versteuert werden. Die Höhe dieser Messzahl ist abhängig von der Nutzung des Grundstücks bzw. ob es in einem neuen oder in einem alten Bundesland befindet. Ein weitere Faktor ist die Bebauung. So ist die Grundsteuer bei einem unbebauten Grundstück niedriger als bei einer Bebauung mit einem Zweifamilienhaus. Dieser Grundsteuermessbetrag wird dann mit einem so genannten Hebesatz multipliziert. Aus dieser Rechnung ergibt sich dann die Höhe der Grundsteuer. Der Hebesatz kann von jeder Gemeinde individuell festgelegt werden. Dies ist ein Grund, warum sich die Höhe der Grundsteuer auch zwischen einzelnen Städten stark unterscheiden kann.

Beispiel:  Grundsteuer für eine Eigentumswohnung

Einheitswert 60.000€
Steuermesszahl 3,5 ‰
Grundsteuermessbetrag 210€
Hebesatz 450%
Jahresgrundsteuer 945€