Wohnflächenverordnung
Als Grundlage zur Berechnung der Wohnfläche einer Immobilie dient die Wohnflächenverordnung. Hier ist festgelegt, welche Flächen der Immobilie bei der Wohnfläche mit einbezogen werden und welche Flächen bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Im Gegensatz zur Bestimmung der Bruttogrundfläche, die insbesondere bei der Bewertung von Immobilien relevant ist, wird die Wohnfläche nach anderen Maßgaben berechnet.
Welche Flächen werden einbezogen?
Alle Flächen, die für die Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind, sind Teil der Wohnfläche. Also sind Schlafzimmer, Küche, Bad und Wohnzimmer Teil der Wohnfläche. Im Gegensatz dazu sind die Flächen von Kellerräumen, Abstellräumen, sowie Waschküche, Heizungsräume und Garagen kein Teil der Wohnfläche. Die primäre Nutzung dieser Räume besteht in der Regel nicht im Wohnen. Räume, insbesondere unter Dachschrägen, deren Höhe mindestens 2m beträgt, werden vollständig eingerechnet. Die Fläche von Räume mit einer Höhe von mindestens 1 m werden zur Hälfte addiert. Wenn die Höhe des Raumes unter einem 1m beträgt, wird der Raum bei der Wohnfläche nicht berücksichtigt. Wenn die Deckenhöhe innerhalb eines Raumes variiert, werden die jeweiligen Teilflächen entsprechend der Deckenhöhe mit einbezogen. Balkonen und Terrassen sind nur zu einem Viertel bis maximal zur Hälfte ein Teil der Wohnfläche.
Überblick
Räume mit einer Höhe von min. 2m | 100% |
Räume mit einer Höhe von min 1m | 50% |
Räume mit einer Höhe von unter 1m | 0% |
Wintergärten und Schwimmbäder | 50% |
Balkone und Terrassen | 25% – 50% |
Tür- und Fensterrahmen | 100% |
Fuß- und Sockelleisten | 100% |
festeingebaute Öfen, Herde, Bade- und Duschwannen | 100% |
Einbaumöbel | 100% |
Schornstein | 0% |
freistehende Pfeiler und Säulen | 0% |
Treppen und Treppenabsätze | 0% |
Fenster und Wandnischen | 0% |